Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor K. Hellhammer am 05. Juli 2010
8715 Leser · 87 Stimmen (-5 / +82)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Neues Pfändungsschutzkonto

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

das neue Pfändungsschutzkonto ist eine ausgezeichnete Sache. Die Information Ihres Ministeriums bezieht sich auf die Umwandlung bereits bestehender Konten bei Banken und Sparkassen in diese neue geschützte Kontoform.

Meine Frage: Hat ein von Pfändungen betroffener Bürger, der sein Konto verloren hat, nun sogar ein Recht auf Einrichtung eines Girokontos bei einer Bank oder Sparkasse seiner Wahl?

Hintergrund ist die Kündigung eines 10 Jahre nur im Guthaben geführten einfachen Girokontos nach Eingang einer Kontopfändung bei der Postbank.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Friedrich Hellhammer

+77

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.