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Autor Reiner Lorber am 02. August 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

P-Konto und Sparkassen Grundgebühr

Zunächst wollte ich feststellen das bereit ein ähnlich gelegenener Fall angelegt wurde. Aber meine Frage ist warum es keine verpflichtende Regelung für die Gebührenfestlegung beim Pfändungsfrei - Konto festgelegt wurde? Soll heissen warum wurde nicht eine Höchstgrenze eingerichtet? Nun ist es so das die Banken einfach einen Betrag festlegen der zum Teil so hoch ist das es die meisten Schuldner abschreckt. bei der Sparkasse hier vor Ort hat man einen Betrag von 15 Euro/Mon. festgelegt und lässt sich diese Höhe auf einen Extrazettel, auf dem dieser Betrag handschriftlich eingetragen ist, unterschreiben.
Warum hat man bei der Einführung nicht an solch eine Maßnahme gedacht um diese Missstände zu verhindern?

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