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Autor Martin Brenner am 25. Januar 2010
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Tierschutz

Novellierung des bestehenden Jagdgesetzes. Jagd auf Beutegreifer wie zum Beispiel Hunde.

Sehr geehrte Frau Bundesminsterin Aigner,

ich hätte ihnen gerne noch einen Bericht unserer Tageszeitung als Anhang geschickt.
Ist aber leider über das Kontaktformular nicht möglich.

Es ging um eine so genannte "Fuchswoche" In der laut Zeitungsbericht über 200 Grünröcke 58 Rotröcke ( Füchse ) erschossen haben. Mit einem schönen großen Bild auf dem das Massaker an den 58 Füchsen gezeigt wurde.

Und natürlich wurde groß von "den" Jägern verkündet, dass es nicht die Trophäe und die Lust am töten ist warum die Füchse so erbarmungslos gejagt und getötet werden. Sonder der Fuchsbandwurm muss jetzt herhalten. Die Tollwut hätte man ja schon unter Kontrolle.

Bei allem Respekt! Ich nenne so etwas Volksverdummung! Es gibt ja wohl schon Berichte, dass die Tollwut einzig durch die Ausbringung von Impfködern eingedämmt werden konnte.

Aber in keinem Fall durch die Jagd. Wie lange wird dieses Treiben einer Minderheit ( Jäger ) vom Gesetzgeber noch toleriert?

Warum wird nicht endlich, dass bestehende Jagdgesetz, dass zum Teil noch aus Zeiten des dritten Reiches besteht nich einmal grundlegend novelliert? Alleine das "Recht" der Jäger Hunde und Katzen ( Haustiere ) zu erschießen spricht doch Bände! Und natürlich noch unzählige andere Gesetzte wie zum Beispiel die Fallenjagd.

Anbei zwei recht gute Seiten was die Fuchsjagd angeht.

http://www.fuechse.info/index.php?navTargetq/51_fuchsjagd...

http://www.wir-fuechse.de/

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Brenner

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