Sehr geehrter Herr Buchenau,
das in meinem Haus zuständige Referat hatte anlässlich Ihres Anliegens die Deutsche Bahn um Erläuterungen zum Platzreservierungssystem gebeten und Ihre Beschreibung nachvollzogen: Die Deutsche Bahn AG unterscheidet bei der Platzreservierung zwischen so genannten "harten" und "weichen" Kriterien. Dies beruht nach Aussage der DB AG auf Erkenntnissen, die durch Kundenbefragungen gewonnen wurden. Danach sei etwa die Wahl zwischen Großraum und Abteil ein hartes Auswahlkriterium, die Wahl zwischen Fenster- und Gangplatz dagegen ein weiches Auswahlkriterium. Während die Nichterfüllbarkeit von harten Kriterien zum Verzicht auf die Reservierung führen könne, stehe bei weichen Kriterien der Wunsch nach einer Reservierung im Vordergrund, auch wenn sie vom Fahrgastwunsch abweicht.
Das bedeutet, der Kunde muss bei der Reservierung von Sitzplätzen zwischen den Optionen "unbedingt" und "Wunsch wenn möglich" im Online-Formular unterscheiden:
Bei Kriterien "Platz im Großraum", "Platz im Großraum mit Tisch" und "Platz im Abteil" kann der Fahrgast die Option "unbedingt" wählen. In diesem Fall erhält er vor der endgültigen Buchung des Platzes eine Information, wenn sein Sitzplatzwunsch nicht erfüllbar ist. Anschließend kann er sich entscheiden, ob er den möglichen Sitzplatz dennoch buchen oder auf die Sitzplatzreservierung verzichten möchte. Bei Verzicht wird ihm keine Reservierungsgebühr berechnet. Hier wird Ihrem Anliegen von der DB AG bereits jetzt entsprochen. Bei anderen Kriterien wie "Fensterplatz" oder "Gangplatz" kann ein Fahrgast allerdings derzeit nur die Option "Wunsch wenn möglich" wählen. Die Option "unbedingt" steht nicht zur Verfügung. In diesem Fall wird der gewünschte Platz gebucht, soweit er verfügbar ist. Sofern ein dem Wunsch entsprechender Platz nicht verfügbar ist, erhält der Fahrgast automatisch eine Reservierung der anderen Kategorie. Ein Verzicht auf die Reservierung ist folglich nicht mehr möglich.
Dass auch diese Reservierung bezahlt werden muss, halte ich für angemessen. Denn als Gegenleistung für die Reservierungsgebühr erhält der Fahrgast eine Sitzplatzgarantie. Im Unterschied zum Flugverkehr, bei dem eine Beförderung zwingend an einen Sitzplatz gebunden ist, werden Fahrgäste im Bahnverkehr ja auch dann befördert, wenn sie nicht über einen Sitzplatz verfügen. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass die Deutsche Bahn angekündigt hat, zukünftig auch bei den so genannten "weichen" Kriterien eine Verfügbarkeitsinformation anbieten zu wollen. Wann dies umgesetzt werde, konnte die DB AG gegenwärtig noch nicht sagen. Ich versichere Ihnen, dass mein Haus hier am Ball bleiben wird und beobachten wird, ob die angekündigten Änderungen erfolgt sind.
Mit freundlichen Grüßen