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Beantwortet
Autor Siegfried Kläre am 28. August 2009
13187 Leser · 44 Stimmen (-2 / +42)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Produktsicherheit

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

laut EU-Beschluß werden ab 01.09.2009 die Glühlampen nach und nach durch Energiesparlampen ersetzt. Und dies, obwohl Experten, Hersteller und die EU-Kommission bestätigen, dass es ein Gesundheitsrisiko gibt, wenn ein Mensch der dauerhaften Bestrahlung durch eine Energiesparlampe ausgesetzt ist. Außerdem sind die Lampen aufgrund des Quecksilbergehalts umweltschädlich. Die Entsorgung ist bis heute nicht geklärt. Gesundheitsexperten raten dazu, ein Zimmer, in dem eine Energiesparleuchte zerborsten ist, mehrere Stunden gründlich zu lüften, ehe man sich dort wieder länger aufhält. Die im Verbraucherschutz verbriefte Produktsicherheit ist nicht gegeben.

Warum wird der Verbraucherschutz negiert bzw. die Einführung der Lampen nicht verschoben, zumal die umweltfreundlichen Nachfolger der heutigen Energiesparlampen bereits auf ihre letzten Tests sowie die Zulassungen warten?

Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kläre

+40

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Antwort
von Ilse Aigner am 07. September 2009
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Kläre,

nach Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter ist der Einsatz von Energiesparlampen nicht bedenklich. Vielmehr halten die Strahlung und die elektrischen sowie magnetischen Felder die internationalen Grenzwertempfehlungen ein. Im Gegenteil: Beim direkten Blick in eine Lichtquelle könnte das Auge durch den Blaulichtanteil einer Glühlampe sogar deutlich stärker gefährdet sein als durch die entsprechende Emission einer Kompaktleuchtstofflampe.

Mit Ihrem Hinweis auf den Quecksilbergehalt haben Sie allerdings Recht: Beim Zerbrechen der Lampen können geringe Mengen an Quecksilber austreten. Von daher sollte man beim Austausch verbrauchter Lampen sehr sorgsam sein. Kommt es zum Bruch, empfehlen Experten die Reste mit einem feuchtem Tuch aufzunehmen, luftdicht in einer Plastiktüte zu verpacken und bei der zuständigen Schadstoffstelle, z.B. den Recyclinghöfen der kommunalen Entsorgungsträger, zu entsorgen. Sie sollten nicht staubsaugen und den Raum anschließend auch gut Lüften, genau wie Sie schreiben.

Weitergehende Informationen können Sie auch auf der Homepage des Umweltbundesmates unter www.uba.de/energie/licht sowie der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)unter www.bfs.de/elektro/ finden.

Verbraucher müssen sich insofern schon etwas umstellen. Aber sehen Sie doch auch mal die Vorteile: Durch die neue Regelung werden nach Berechnungen der Europäischen Kommission bis zum Jahr 2020 mehr als 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Bis zu 75 % der für Beleuchtungszwecke eingesetzten Stromkosten lassen sich einsparen. Somit wird seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU auch ein beachtlicher Beitrag zum internationalen Klimaschutz geleistet.

Mit freundlichen Grüßen