Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Robert Bosch am 01. November 2010
8526 Leser · 82 Stimmen (-0 / +82)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Risikoklasse offene Immobilienfonds

Wie ist es möglich, daß offene Immobiliefonds mit Risikoklasse 2 bezeichnet werden obwohl die jederzeitige Rückzahlung aufgeschoben werden kann bzw. überhaupt evt. entfällt? Hier ist Risikoklasse 5 angebracht!

Gruß Bosch

+82

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.