Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Herbert Huber am 12. April 2010
8927 Leser · 83 Stimmen (-3 / +80)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Forderungen an Facebook in Bayern einführen

Sehr geehrte Frau Aigner,

in dem öffentlichen Brief „»Privates muss privat bleiben« – Offener Brief an Mark Zuckerberg, Gründer und Vorstandsvorsitzenden von Facebook” fordern Sie:
“Grundsätzlich dürfen persönliche Daten nicht ohne Einwilligung automatisch an Dritte zu kommerziellen Zwecken weitergeleitet werden.”
Sicher ist Ihnen bekannt, dass ähnliche Bedingungen wie bei Facebook, vielleicht noch lockerer, auch die CSU in Bayern etabliert hat. Die Daten des Einwohnermeldeamts dürfen ohne den Bürger zu fragen oder zu benachrichtigen an bestimmte Stellen weitergegeben werden.

Sie fordern: “Eine Weiterleitung und Kommerzialisierung privater Daten darf nur mit Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen.”
Die Weiterleitung der privaten Bürgerdaten darf in Bayern ohne Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen. Ja, es kommt noch härter: Selbst wenn der Bürger bei der Gemeinde widerspricht gibt es noch eine Stufe der Weitergabe der privaten Daten (z.B. an politische Parteien), die weiterhin erlaubt ist, ausgenommen der Bürger protestiert auch dagegen ausdrücklich.
So sehr Ihre Forderungen an Facebook berechtigt sind, so sehr sollte man erst mal vor der eigenen Türe kehren, d.h. den Datenschutz in Bayern priorisieren und nicht umgekehrt den Datenschutz vom Widerspruch des Bürgers abhängig zu machen.

Wann werden Ihre Forderungen an Facebook in Bayern durchgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Huber
Wasserburg am Inn

+77

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.