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Autor BMELV . am 18. November 2010
11323 Leser · 104 Stimmen (-1 / +103)

Dialogveranstaltung: Verbraucher im Netz

Selbstbestimmung der Verbraucher über ihre Daten - Eigenverantwortung ist gefragt

Sollten die Nutzer das Recht haben, selbst eingestellte Inhalte wieder vollständig zu löschen?

Sollten sie das Recht haben, solche Inhalte zu portieren (d.h. in andere Dienste zu übertragen) ?

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Bitte beachten Sie: bei dieser Frage handelt es sich um einen Beitrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Das BMELV wird diese Frage am 1. Dezember 2010 in eine Diskussion mit Vertretern der Wirtschaft und der Verbraucher, der Wissenschaft und des Datenschutzes einbringen. Geben Sie dieser Frage oder den anderen Beiträgen des BMELV Ihre Stimme, wenn Sie sie für wichtig halten. Oder schreiben Sie uns hier einen Beitrag mit Ihrer eigenen Frage. Vielen Dank! Auf dieses Weise helfen Sie, für Transparenz und Ehrlichkeit im "Dialog: Verbraucher im Netz" zu sorgen.

+102

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Antwort
von Ilse Aigner am 10. Januar 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrte direktzu-Nutzer,

ich halte es für sinnvoll, dass die Internet-Nutzer die Möglichkeit haben, selbst eingestellte Inhalte auch wieder zu löschen.

Viele Anbieter von Plattformen, bei denen die Nutzer Inhalte einstellen können, ermöglichen dies bereits. Bei manchen Angeboten wie z.B. Foren, stehen die Aussagen allerdings in engem Bezug zueinander, so dass mit der Löschung einer Frage oder eines Diskussionsbeitrages teilweise auch andere Beiträge nicht mehr verständlich wären.

Meines Erachtens überwiegt dennoch auch hier das Interesse des Einzelnen, einen Beitrag zurück ziehen zu können. Die Frage, ob in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Regelung sinnvoll ist oder der Markt genügend verbraucherfreundliche Angebote bietet, werden wir in die Arbeiten zur Modernisierung des Datenschutzrechtes einbringen.

Darüber hinaus müssen die Möglichkeiten verbessert werden, Inhalte auf andere Dienste zu übertragen. Derzeit gibt es noch erhebliche Hürden für den Wechsel von Anbietern, z.B. bei sozialen Netzwerken, denn Nutzer haben häufig nur unzureichende Möglichkeiten, ihre Daten zu einem anderen Dienst mitzunehmen.

Deshalb unterstütze ich die EU-Kommission in ihrer Prüfung von Maßnahmen auf europäischer Ebene.

(Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bmelv.de/dialog-verbraucher-im-netz)

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesministerin