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Autor BMELV . am 18. November 2010
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Dialogveranstaltung: Verbraucher im Netz

Selbstbestimmung der Verbraucher über ihre Daten - Gesetzgeber ist gefragt

Welche Regelungen brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verbesserung der Selbstbestimmung der Verbraucher über ihre Daten im Internet?

Sollte verstärkt zum Prinzip der aktiven ausdrücklichen Einwilligung übergegangen werden ("opt-in")? Wenn ja, in welchen Bereichen? Sollte auch bei der Veröffentlichung allgemein zugänglicher Daten im Internet die Position des Betroffenen gestärkt werden? Sollte das in § 28 Abs. 3a Bundesdatenschutzgesetz verankerte "Koppelungsverbot", nach dem ein Vertragsschluss unter bestimmten Umständen nicht von der Einwilligung in eine Datennutzung zur Werbung abhängig gemacht werden darf, ausgeweitet werden? Sollten stärkere Widerspruchsrechte vorgesehen werden, etwa indem bei Internetangeboten der Widerspruch gegen eine Datennutzung jederzeit auch elektronisch möglich sein muss ("Widerspruch per Mausklick")?

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Bitte beachten Sie: bei dieser Frage handelt es sich um einen Beitrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Das BMELV wird diese Frage am 1. Dezember 2010 in eine Diskussion mit Vertretern der Wirtschaft und der Verbraucher, der Wissenschaft und des Datenschutzes einbringen. Geben Sie dieser Frage oder den anderen Beiträgen des BMELV Ihre Stimme, wenn Sie sie für wichtig halten. Oder schreiben Sie uns hier einen Beitrag mit Ihrer eigenen Frage. Vielen Dank! Auf dieses Weise helfen Sie, für Transparenz und Ehrlichkeit im "Dialog: Verbraucher im Netz" zu sorgen.

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