Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Friedbert Widmann am 30. März 2011
8271 Leser · 84 Stimmen (-1 / +83)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Sicherheitsmaßnahmen für Importe aus Japan

Sehr geehrte Frau Aigner,

in der Pressemitteilung Nr. 072 vom 25.03.11 schreiben Sie, dass "Lebensmittel aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan streng kontrolliert und zertifiziert wurden."

In der Verordnung Nr. 297/2011 (EU-Komm.) werden diese Kontrollen festgelegt - allerdings werden in Artikel 2 Absatz 3 dritter Gedankenstrich die Höchstwerte für Erzeugnisse aus den betroffenen Regionen deutlich angehoben (Grenzwerte für radiologische Notstandssituationen, EU Nr. 3954/87). Weiterhin wird auf die Kontrolle von sehr giftigen Isotopen (Plutonium) ganz verzichtet.

Meines Erachtens widerspricht die Ausweitung der Grenzwerte der Begründung in der Einleitung der EU-Verordnung Nr. 297/2011:
"... geeignete Sofortmaßnahmen ..., um die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder die Umwelt zu schützen, ..."

Weshalb bewertet die EU-Kommission den Unfall in Japan wie eine "radiologische Notstandssituation" für die Lebensmittelversorgung in Europa?

Welche Schritte unternimmt das BMELV um diese EU-Verordnung zu korrigieren?

Wenn die Verordnung nicht korrigiert wird: Welche Erzeugnisse aus Japan sind so wichtig, dass das BMELV die höhere Strahlenbelastung in Kauf nimmt?

Vielen Dank
Friedbert Widmann

+82

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.