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Autor Lutz Walther am 04. November 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission

Sehr geehrte Frau Ministerin Eigner,
Folgendes entnahm ich dem letzten Newsletter von foodwatch:

"foodwatch hatte Ende 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eine Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az 13 K 119/08) im Ergebnis, wenn auch mit abweichender Begründung. Demnach unterliegen die Beratungsergebnisse in den Protokollen keinem Vertraulichkeitsschutz und werden nunmehr an foodwatch herausgegeben. Allerdings bleibt die Einsicht in die Protokolle insgesamt verwehrt. Die Öffentlichkeit erfährt damit weiterhin nicht, wie die Entscheidungsfindung in der Kommission abläuft und welche Interessen von wem mit welchen Argumenten vertreten werden".

Dazu habe ich einige Fragen, die möglicherweise in Ihre Verantwortlichkeit fallen:

Wem, also welcher Behörde, untersteht die Lebensmittelbuch-Kommission konkret?

Warum muss extra dafür geklagt werden, dass das Informationsfreiheitsgesetz eingehalten wird?

Wäre es nicht eine vertrauensbildende Geste, die Einsicht in die Protokolle der Lebensmittelbuch-Kommission - unabhängig vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts - zu gewähren, wird doch von vielen Bürgern das Vertrauen in Ihr Ministerium mehr und mehr in Frage gestellt?
Außerdem könnte der Eindruck entstehen, das BMELV sei nichts weiter, als ein Erfüllungsgehilfe der Lebensmittelindustrie anstatt eine wahre Interessenvertretung der Bürger in Bezug auf Informationsfreiheit.

Mit bestem Gruß und der Hoffnung auf baldige Antwort

Lutz Walther

+87

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