Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Klaus Berkenkamp am 09. August 2010
10059 Leser · 74 Stimmen (-1 / +73)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Werbung der Firma Opel vom 6.08.10

Sehr geehrte Fr. BM Aigner,
die Opel-Werbung: "Lebenslange Garantie" beim Kauf eines Opel-Neufahrzeuges ist hochgradig unlauter !
In der Anzeige waren lediglich zwei Einschränkungen zu lesen. In einem Artikel der FAZ vom 6.08.10 wurden die Ergebnisse der Untersuchung zu dieser Werbung durch eine namhafte Unternehmensberatung beschrieben. Demnach entspricht diese Werbung einem Rabattvorteil von lediglich ca. 1.500 €. Des weiteren konnte man diesem Artikel eine Vielzahl von zusätzlichen Einschränkungen entnehmen.

Ich erwarte von Ihnen eine Prüfung dieser Werbung. Mindestergebniss sollte sein, daß Opel in Ihren Anzeigen künftig sämtliche Einschränkungen zur "Lebenslangen Garantie" abdrucken muß !
Ich bin sehr gespannt, wie schnell Ihr Haus trotz Sommerpause in diese laufende Werbung eingreifen kann ?
M f G
Klaus Berkenkamp

+72

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.