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Autor Ralf Boettcher am 15. Oktober 2009
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Sichere Lebensmittel

Bezeichnung von Lebensmittel

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

• Bezeichnung von Lebensmittel
Vortäuschung Falscher Tatsachen

• Kalbs-Leberwurst
Die Kalbs-Leberwurst die man bei dem Discounter Aldi bekommt ist meiner Meinung nach Falsch ausgezeichnet.
Laut Hersteller (Stockmeyer, heristo aktiengesellschaft, Parkstr. 44-46, 49214 Bad Rothenfelde) ist die Bezeichnung Kalbs-Leberwurst Gesetzes konform. Eine Kalbs-Leberwurst wo nur Schweinefleisch, Schweineleber und Kalbsfleisch drin ist darf sich dann Kalbs-Leberwurst nennen.
Es wurde nur Schweinefleisch, Kalbsfleisch und Schweineleber verarbeitet.
Die Wortklauberei ist Vortäuschung Falscher Tatsachen.
Diese Leberwurst darf meiner Meinung nur Schweineleberwurst mit Kalbfleisch heißen.
Ältere Personen die keine Schweinefleisch Essen dürfen werden mit der Bezeichnung Kalbs-Leberwurst in die Irre geführt. Natürlich sollte jeder mündige Bürger die Inhaltsstoffe lesen, nur ist dies für unsere Älteren Mitbürger bei dieser kleinen Schrift nicht immer möglich.

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Böttcher

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