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Autor Alfred Remmert am 10. Januar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Stromanbieterwechsel bei Nachtspeicheröfen

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich kann es mittlerweile nichr mehr hören, dieses ewige Ge-
rede vom Wechsel eines Stromanbieters zum Anderen, mit
dem Bemerken, daß man dabei auch noch Geld spart.

Erklären Sie mir bitte einmal, wie der Nutzer einer zugelassen-
nen Nachtspeicher-Heizung (momentaner Versorger in einem Fall EON-Bayern, im anderen Fall ENBW) einen Versorgerwechsel zustande bringen soll? Gleich welchen Stromlieferanten aus dem freien Markt wir um ein Angebot gebeten haben, es kam immer die gleiche negative Antwort.

Lichtstrom liefert der freie Markt zu den unterschiedlichsten Bedinungen, wenn es aber um Nachtspeicheröfen geht, ist
der Ofen im wahrsten Sinne des Wortes aus.

Wenn Sie bedenken, daß es in unserem Land viele tausend Elektrospeicherheizungen gibt, klingen die ewigen Aufforderungen schon eher wie Hohn, als wie Ansporn.

Warum schreibt hier die Regierung nicht auch den großen Versorgern z.B. einen Rabatt an seine Kunden wegen der gesunkenen Durchleitungskosten vor?

Ich war in dieser Angelegenheit nicht untätig und habe mich
diesbezüglich mit der Bundesnetzagentur in Verbindung gesetzt. Immerhin beobachtet man dort seit mehr als einem oder zwei Jahren den Strommarkt, allerdings ohne greifbaren Erfolg.

Ich würde Ihnen empfehlen, dieses Amt zu schließen
und die eingesparten Kosten unter den "Armen" zu verteilen.

MfG
Alfred Remmert

+95

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