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Autor Martin Stelley am 15. Februar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Tätowiermittel-Verordnung

Sehr gehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich würde ihnen gerne einige Fragen stellen.
Es gibt jetzt seit Mai 2009 die Tätowiermittelverordnung . Nun meine Frage: Wo kann man nachsehen, welche Tattoofarben in Deutschland erlaubt sind? Wer kontolliert die Hersteller oder Verkäufer, dass diese die Farben auch beim BVL gemeldet haben? Wenn ich bei Ebay schaue sehe ich viele Anbieter aus China. Die geben erst recht keine Auskunft oder schreiben einem das die Farben Ce geprüft sind . Es wäre sicherlich von Vorteil, wenn es eine Infoseite vom Bvl gibt, wo man sehen kann welche Farben dort registriert sind .Es gibt Verkäufer die Tattoofarbe anbieten und ein Bvl-Aktenzeichen ihren Kunden mitteilen,das frei erfunden ist.Gerade auf der Ebayplattform gibt es viel Anbieter aus China,die Farben verkaufen die nicht einmal beim Bvl gemeldet sind .Auch Deutsche Verkäufer missbrauchen jetzt schon das Bvl -Aktenzeichen .Egal in welcher Stadt oder welchen Amt man es auch meldet, es ist niemand dafür verantwortlich.Der Steuerzahler muß für diese Kosten aufkommen,obwohl dieses Gesetz nicht konsequent durchgesetz wird .Diese Kosten zahlt der Steuerzahler jährlich :
Von den Ländern wurden folgende Kosten genannt:
Einmalige Kosten: 697.120,-€
Jährliche Personalkosten: 300.871,-€
Jährliche Sachkosten: 63.800,-€

Das sind die Kosten für ein Gesetzt zur Sicherheit beim Tätowieren das erlassen worden ist und jetzt nicht richtig durchgeführt wird .Das traurige daran es zahlt alles der Steuerzahler !

Ich freue mich über ihre Antwort und verbleibe mit

freundlichen Grüssen
Martin Stelley

+73

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