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Autor Ralf Mattes am 10. Januar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Tarifangebot der Deutschen Telekom

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
ich möchte ich Sie gerne auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen, der mir aufgefallen ist im Rahmen der Recherche für Telefontarife der Deutschen Telekom: Grund der Recherche: Meinen Schwiegereltern wurde der Tarif gekündigt, weil er von der Telekom nicht mehr angeboten wird. Meine Schwiegereltern benötigen nur einen Telefontarif und möchten Telekom-Kunden bleiben. Ich selbst bin auch langjähriger Telekomkunde.
Jetzt ist mir folgendes aufgefallen: Tarif "Call basic" wird in 2 Ausführungen angeboten: Einschl. 120 Freiminuten für 19,95 Euro / Monat in der Version "Standard". Für 8 Euro pro Monat zuzüglich erhält man in der Version "Universal" 120 Minuten zusätzlich. In beiden Tarifoptionen bezahlt man nach Verbrauch der Freiminuten 2,9 Cent pro Minute in das deutsche Festnetz.
Jetzt mache ich folgende Rechnung: 120 Minuten mal 2,9 Cent ergiebt 348 Cent. Dies entspricht 3 Euro und 48 Cent für 120 Minuten. Wenn man der Telekom 8 Euro (also mehr als 100% mehr!!!) freiwillig gibt, erhält man diese Minuten frei. Nach meinem Eindruck gibt es in diesem Tarif keine weiteren Vorteile. Wenn ich jetzt bedenke, dass die Zielgruppe (Telefontarif ohne Internet) hauptsächlich bei älteren, wechselunwilligen Menschen zu finden ist, finde ich das kein kundenfreundliches Verhalten der Telekom. Meine Frage daher: Fällt das noch unter zulässige Wettbewerbsregeln nach dem Motto "Der Kunde muss den Tarif ja nicht nehmen" oder ist das nicht schon ein Abzocken (wahrscheinich) treuer Kunden?
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Mattes

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