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Autor Wolfgang Schulte am 11. Januar 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Verbraucherrechte und Banken

Sehr geehrte Frau Aigner,

dürfen Banken oder Investmentgesellschaften bestimmte
Vorschriften des Invstmentgesetzes einfach aushebeln.
Muß das Wahrrecht des § 90 Absatz 2 InvG ( es geht hier um die strengen Vorschriften für Altersvorsorgefonds) in den Depotbedingegen enthalten sein oder darf dieses
Verbraucherrecht einfach weggelassen werden ?

Für eine kurzfristige Rückäußerung wäre ich sehr dankbar.

mfg

W.Schulte

+35

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