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Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
muß eine Investmentgesellschaft in ihren Depotbedingungen für Altersvorsorgefonds für unklare und vor allem eindeutig widersprüchliche Bedingungen informieren und wer haftet für Vermögensschäden,
welche dem Verbraucher durch diese widersprüchlichen
Formulierungen entstehen ?
mfg
W.Schulte
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