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Autor Erik Jung am 28. Februar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Verlagerung des Haftungsrisikos bei Online-Kreditkartenzahlung

Sehr geehrte Frau Aigner,
in jüngerer Vergangenheit wurde durch Verbraucherzentralen und in TV/Medien über die Verlagerung der Haftungsfrage bei Onlinebestellungen von der Bank auf den Kunden hingewiesen. Die Einführung des sog. MasterCard SecureCode bzw. VisaCertified bedeutet für den Endkunden, dass er JEDERZEIT in der Gefahr ist, bei Online-Einkäufen bei Nutzen seiner Kreditkarte das volle Haftungsrisiko trägt, auch wenn er die Zahlung nicht willentlich autorisiert hat. Hierzu genügt kriminellen Organisationen ein einfacher sog. Keylogger, der zu tausenden in der jüngeren Vergangenheit über Spam-Mails verbreitet wurde. Die von den Kreditkartenorganisationen vorgeschobene Sicherheit dient ausschliesslich der Weitergabe des Haftungsrisikos an den Endkunden (also "Sicherheit für die Bank"), eine effektive Sicherheit ("Vermeidung von Betrugsfällen") finden so jedoch nicht statt! Stattdessen wird der lt. der Richtlinie für E-commerce vorgegebene "Sichere Transaktionsvorgang" auf den PC des Endkunden verlagert, auf dem -bekanntermassen- KEINE Sicherheit entsprechend dem Stand der Technik (Virenscanner veralten, neue Viren/Trojaner fallen erst nach Schadensfällen auf....) garantiert werden kann.

Dass andere zahlungsausführende Organisationen hier mit minimalem Aufwand eine sehr hohe Sicherheit bieten (z.B. Paypal mit einem jeweils nur einmal nutzbaren Passwort unter Verwendung eines sog. "Tokens") ist heute bereits Stand der Technik und wäre selbstverständlich von den Kreditkartenausgabestellen ebenfalls nutzbar.

Während also mit der Verschiebung des Haftungsrisikos bei den Organisationen nach jüngster Aussage von 5ct/100€Umsatz ein Rückgang auf ca. 3ct/100€Umsatz beworben wird, sind betroffene Kunden (s. Bericht ZDF -WISO v. 21.2.2011) mit existenzbedrohenden Belastungen gefährdet.
Wie kann es z.b. trotz der angeblich hohen Sicherheitsmasstäbe sein, dass mit einem gestohlenen Sicherheitscode (Keylogger) Waren im Wert mehrerer tausend Euro einfach an eine völlig andere Adresse als die des Karteninhabers ausgeliefert werden (die Waren verschwindet dann ganz schnell nach zB. Osteuropa lt. dem beispielhaften Bericht des WISO Magazins)??

Hier wäre für das Verbraucherschutzministerium eine gute Chance, die Kreditkarteninstitutionen aufzufordern, tatsächliche Sicherheit in den Online-Kauf zu bringen und den ecommerce die vom Gesetzgeber geforderte Rechtssicherheit zu verschaffen. Eine solche Maßnahme hätte auch eine sehr positive Öffentlichkeitswirksamkeit für Ihre Arbeit zur Folge, da sich das Engagement klar FÜR die Verbraucher einsetzt.

Um den Nutzungsrichtlinien Folge zu leisten nun auch meine konkrete Fragestellung:

Wird das BMELV die Sicherheitsrandbedingungen der grössten Anbieter Visa und Mastercard auf Eignung bzgl. der ecommerce-Richtlinie prüfen und ggfs. auf die Organisationen zur Nachbesserung einwirken? Wird das BMELV sicherstellen, dass das Haftungsrisiko bei missbräuchlicher Verwendung weiterhin bei den Banken verbleibt und nicht auf den Endkunden abgewälzt wird?

Mit besten Grüssen!
Erik Jung
Falkensee

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