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Autor H. Naumann am 30. Dezember 2009
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Schlaue Stromzähler (S.M.A.R.T. Meter)

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
an dem 01. Januar 2010 sind die neuen Stromzähler in Neubauten Pflicht und werden im Laufe der Jahre flächendeckend verbaut werden.
Sicher ist es immer gut mit neuen Innovationen den Stromverbrauch zu senken und uns Bürgern mehr Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Ich glaube jedoch, dass die Stromwirtschaft mit der Einführung dieser neuen Technik auch folgendes Ziel verfolgt. Bisher ist es für uns Bürger ein leichtes den Stromanbieter zu wechseln. Ein Blick ins Internet, Vergleichsbörsen durchsuchen und schon kann man für seinen Haushalt ein passendes Angebot finden und mit wenigen Mausklicks wechseln. Diese perfekte Einfachheit beim Stromwechseln ist den Stromanbietern mit Sicherheit ein Dorn im Auge.
Vor einigen Wochen habe ich nun gelesen, dass diese neuen SMART-Meter nicht einheitlich sind und die Konzerne eigene Modelle einsetzen werden. Dann soll beim Wechseln des Anbieters eine Wechselgebühr fällig werden. Wenn dies stimmt, dann ist dies mit Sicherheit ein Rückschritt, denn der Bürger wird dann nicht wie bisher z.B. wegen 25 € Jahresersparnis den Anbieter wechseln, wenn z.B. 50€ Wechselgebühr fällig werden.
Der zweite Trick wird sein möglichst viele und von Anbieter zu Anbieter verschiede Tarife anzubieten.
(Bisher gibt es nur einen zeitabhängigen HT und NT Tarif). Wichtig ist es für die Anbieter, die einfache Vergleichbarkeit erheblich zu erschweren, um den Kunden die Wechsellust zu vergällen.
Außerdem befürchte ich ein erhebliches Eingreifen in die Abrechnung. Ein Beispiel. An Tagesspitzenzeiten, kostet der Strom eben 2 Cent mehr als sonst.
Mit der neuen Technik wird vieles möglich gemacht und mit Sicherheit auch von den Konzernen ausgenutzt.

Sehr geehrte Frau Ministerin,
ist Ihnen bekannt, dass hier eine Wechselgebühr fällig wird und wenn Ja, beabsichtigen Sie dies zu verhindern?

Mit freundlichem Gruß
Heinz Günther Naumann

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