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Autor Rolf Zschernitz am 30. Mai 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Willkür der Versicherer ausgesetzt - Lücke im Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
zugegeben, Versicherer werden oft und vornehmlich im Bereich Privathaftpflicht und bei Kfz-Schäden betrogen, was für alle Versicherungsnehmer ärgerlich ist, weil das natürlich die Prämien höher werden lässt. Andererseits glauben Versicherer zunehmend, sich einen Ausgleich bei Versicherungsnehmern mit größeren Schäden in den anderen Sachversicherungssparten holen zu können, wobei nicht selten wirtschaftliche Existenzen zerstört werden oder zumindest große Nachteile für den Geschädigten entstehen, der der wirtschaftlichen Macht der Versicherer meist nicht gewachsen ist.

Kürzlich haben der Spiegel und auch Frau Maischberger über diese Machenschaften der Versicherer berichtet, weil sich in deren Vorgehensweise eine gewisse Systematik ablesen lässt. Es geht um die Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten in Sachen Beweislast des Geschädigten. Anders, als im Strafrecht, bei dem eine Behauptung gegen einen Beschuldigten bewiesen werden muss, liegt das im Zivilrecht und hier insbesondere beim Versicherungsvertragsrecht betreffend dem Anspruch auf Entschädigung gerade umgekehrt. Der Versicherungsnehmer hat dabei selbstverständlich den Schaden nachzuweisen. Jedoch die von mir angeprangerte „große Lücke“ liegt in den uneingeschränkten Möglichkeiten der Versicherer, sich auf sogenannte Obliegenheitsverletzungen (Vertragspflichten des Versicherungsnehmers) zu berufen oder den Schadenshergang anzuzweifeln, auch dann, wenn z.B. polizeiliche Ermittlungen keinen Anlass hierfür zeigen. Die bloße Behauptung des Versicherers, dass da was nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, reicht aus, dem Versicherungsnehmer die Zahlung zu verweigern und diesen in oft unlösbare Beweisproblematiken zu bringen, die dann meist nach einigen Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen zu einem „windigen Vergleich“ zu Lasten des Versicherungsnehmers führen.

Hier laufen mehrere Vorteile für die Versicherer auf. Ein gewichtiger ist, dass der Versicherer nur die Prozesskosten zu fürchten hat und dadurch an einem sehr langen Hebel sitzt und auf der anderen Seite dem Versicherungsnehmer, der ja durch den Schaden ohnehin im Nachteil ist, wirtschaftlich die Luft ausgeht, so dass er letztlich jedem Vergleich zustimmen muss, um nicht gänzlich abzutriften. Ein weiterer Vorteil für den Versicherer liegt in der bekannten Überlastung der deutschen Gerichtsbarkeit, denn der Streitsumme nach, ist ja gleich ein Landgericht zuständig mit Anwaltspflicht bzw. den hohen Vorschusskosten für den Versicherungsnehmer, ganz geschweige dem, wenn der Fall vor das Oberlandgericht gehen muss, so dass dann gleich einige Jahre ins Land gehen, bevor ein Urteil ergeht oder eben letztlich der „windige Vergleich“ aus wirtschaftlicher Not geschlossen wird.

Hier sollte im Sinne des Verbraucherschutzes eine genau definierte Beweislast zu Lasten der Versicherer oder eine Begrenzung der Beweislast des Geschädigten eingeführt werden, möglicherweise auch mit einem Zeitrahmen, in welchem der Schaden abgewickelt sein muss. Den Versicherern kann es ja unbenommen bleiben, nach der Schadensabwicklung eine mutmaßlich zu Hohe Entschädigung zurück zu fordern, wenn ihnen später belastbare Argumente bzw. Beweise vorliegen oder gar strafrechtlich relevante Fakten.

Im Gegenzuge kann die Bestrafung für Versicherungsbetrug, der ja oft noch in den Köpfen der Bevöl-kerung als Kavaliersdelikt gilt, entsprechend verschärft werden, was nicht zuletzt auch allen Versicherungsnehmern zugutekommen würde, weil sich eine Reduzierung dieser Vergehen positiv auf die Prämienkalkulation auswirken würde.

Sehr geehrte Frau Ministerin,
ist Ihnen die geschilderte Sachlage bewusst und wollen Sie etwas dagegen tun?

Ich habe bewusst auf Beispiele für solche Schadensfälle verzichtet, weil Sie mit Ihren Beziehungen zum Versicherungsaufsichtsamt und zu Verbraucherschutzorganisationen sicherlich noch besser als der Spiegel oder Frau Maischberger, an eine Unzahl von Beispielen kommen können. Es ist aber sicher nicht von ungefähr, wenn seriöse Presse oder Fernsehanstalten sich dieses Themas annehmen. Ich selbst könnte natürlich auch ein ganz typisches Beispiel aufzeigen, was ich aber hier nicht tue, weil es nicht um meine Sache gehen soll, vielmehr wurde ich dadurch motiviert weiter zu recherchieren und diesen Brief zu schreiben da es sich wirklich um ein Manko zu Lasten der Verbraucher in Deutschland dreht, die besser geschützt werden müssen.
Mit freundlichen Grüssen
Rolf Zschernitz

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