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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Willkürliche Blockade eines Handys nach Vertragskündigung
Grüß Gott, Frau Ministerin Aigner,
viel Hoffnung habe ich ja nicht; ich versuche es aber trotzdem.
Sachverhalt:
Meine Frau kaufte mir zum Weihnachtsfest 2008 ein Handy bei der Firma O2 ( 59,59 € ).
In der Folgezeit wurde ich wiederholt ermahnt, das Gerät mit neuen Beträgen aufzuladen ohne daß dazu eine Notwendigkeit bestand.
Schließlich wurde mir die Möglichkeit eröffnet, den Vertrag zu kündigen - bei Auszahlung des Restbetrages.
Das geschah.
Allerdings berief sich die Firma im nachhinein auf ihre AGB, die zwar meiner Frau beim Kauf nicht ausgehändigt worden waren, jedoch eine bis zum 15.12.2010 befristete Sperrfrist enthalten.
Mit andereren Worten, es besteht kein Vertrag mehr, ich bin aber an der Benutzung des Mobiltelefons gehindert.
Auch die Firma O2 zieht aus dieser Situation keinen wirtschaftlichen Vorteil, übt aber in schikanöser Weise ein (vermeintliches) Recht aus.
Vermeintlich, weil meine Frau über das Bestehen einer solchen Sperre ebensowenig unterrichtet wurde wie ich, als ich mich zu Kündigung entschloß.
Sehen Sie, Frau Ministerin, eine Möglichkeit, etwas zu erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Frühling
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