Sehr geehrter Herr Hennig,
die Bundesregierung hat sich zur Bewältigung der Finanzmarktkrise zum Ziel gesetzt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Finanzmarkt wieder zu stärken. Dieses Vertrauen ist Voraussetzung für die Stabilität der Finanzmärkte. Die Verbesserung des Anlegerschutzes ist hierfür ein wichtiges Element.
Erste wichtige Schritte zur Stärkung des Anlegerschutzes konnten bereits erreicht werden. Es wurden nicht einfach nur die Verjährungsfristen deutlich verlängert: Vielmehr sind Finanzdienstleistungsinstitute seit dem 1. Januar 2010 dazu verpflichtet, Beratungsgespräche über Wertpapiere zu dokumentieren und das Beratungsprotokoll dem privaten Kunden auszuhändigen. Die Kontrolle der Richtigkeit kann letztlich nur der Betroffene selbst vornehmen. Im Falle einer Falschberatung kann sich ein Anleger künftig auf die Protokollierung der Beratung berufen und besitzt damit zugleich das erforderliche Beweismittel in den Händen. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße und schlüssige Protokollierung trägt die Bank.
Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mein Ministerium eine erste Stichprobe von Beratungsprotokollen durchgeführt. Diese Stichprobe hat gezeigt, dass die Banken das Thema sehr ernst nehmen, aber auch, dass die Qualität der Protokolle unterschiedlich ist und die Dokumentation noch verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden muss. Mein Ministerium wird das weiter sehr genau verfolgen.
Verbraucher können ihre Erfahrungen mit der neuen Beratungsdokumentation in dem Internetportal www.verbraucherfinanzwissen.de der Verbraucherzentrale NRW mitteilen. Die gesammelten Erfahrungen werden wir auswerten und für weitere Verbesserungen nutzen.
Anknüpfend an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag erarbeitet die Bundesregierung derzeit zudem ein Gesetz, das weitere umfangreiche Verbesserungen zum Schutz der privaten Anleger vorsieht (Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes). Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Banken ihren Kunden künftig eine kurze und gut verständliche Produktinformation für Finanzinstrumente zur Verfügung zu stellen haben.
Des weiteren umfasst der Gesetzentwurf strengere Anlegerschutzbestimmungen im sog. Grauen Kapitalmarkt, insbesondere für geschlossene Fonds. In Zukunft soll der Vertrieb von Graumarktprodukten von der Finanzaufsicht überwacht werden. In Prospekten für Anlagen des grauen Kapitalmarktes sollen zusätzliche Angaben gemacht und die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospektangaben auf die regelmäßige Verjährungsfrist von maximal 10 Jahren erhöht werden. Zudem sieht der Entwurf zusätzliche Anforderungen und Sanktionen für den Einsatz von Mitarbeitern im Vertrieb der Finanzdienstleistungsinstitute vor.
Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ und die Vorgaben des Koalitionsvertrags zum Anlegerschutz konsequent fort.
Zur weiteren Verbesserung der Qualität der Anlageberatung hat sich mein Ministerium weiter zum Ziel gesetzt, das Berufsbild des unabhängigen Honorarberaters gesetzlich zu verankern und strengere Anforderungen für Finanzvermittler einzuführen. Hierbei ist das Bundesministerium für Wirtschaft federführend und bereitet derzeit eine Reform des Finanzvermittlerrechts vor.
Ich hoffe Sie sehen, dass meinen Worten durchaus Taten folgen,
Mit freundlichen Grüßen