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Beantwortet
Autor B. Köglmeier am 01. Juli 2009
7965 Leser · 209 Stimmen (-1 / +208)

Gesetzgebungsverfahren

Sondersitzungen sowohl über EU-Lissabon als auch über Wahlrechtsrefrom

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

wenn der Bundestag im August und September ohne größere Probleme zu Sondersitzungen zusammen kommen kann, um die vom BVerfG geforderten Gesetze als Voraussetzung zum Lissabon-Vertrag im Eilverfahren "durchzuboxen" -
wieso ist es nicht möglich, in denselben Sitzungen auch gleich die vom BVerfG geforderte Wahlrechtsreform zu behandeln?

Werden hier Urteile des obersten deutschen Gerichts mit unterschiedlichem Maß gemessen?

Wieso muss es mit Europa "hopplahopp" gehen, während die Wahlrechtsreform anscheinend auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird?

Was sagt dies über die Wertschätzung und Akzeptanz von BVerfG-Urteilen durch die parlamentarischen Abgeordneten und die Bundestags-Verwaltung?

mit freundlichen Grüßen
Bernhard Köglmeier

+207

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Antwort
aus dem Bundestag am 22. Juli 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Köglmeier,

Sie können sicher sein, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen am Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag in den zuständigen Ausschüssen und im Plenum genauso sorgfältig beraten werden wie jedes andere Gesetz auch. Richtig ist, dass der Bundestag unter einem besonderen Termindruck steht, wenn der Vertrag von Lissabon noch bis zum 1. Januar 2010 europaweit in Kraft treten soll. Um das Ratifizierungsverfahren in Europa nicht unnötig aufzuhalten, waren sich deshalb alle Fraktionen im Bundestag einig, die notwendigen Änderungen am Begleitgesetz unverzüglich, und zwar noch in der laufenden Legislaturperiode, umzusetzen.

Bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum „Negativen Stimmgewicht“ ist der Termindruck für den Bundestag weniger stark. Denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber dafür ausdrücklich bis zum 30. Juni 2011 Zeit eingeräumt. Der Deutsche Bundestag muss daher erst in der kommenden Wahlperiode darüber entscheiden. Gleichwohl hat er sich auch in der laufenden Legislaturperiode bereits ausführlich mit dem Thema befasst. So wurde in der Plenarsitzung vom 3. Juli 2009 über eine mögliche Änderung des Wahlrechts noch vor der Wahl debattiert. Die Reden einschließlich der Argumente für und gegen eine schnelle Wahlrechtsänderung können Sie im Plenarprotokoll (abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16231.pdf) nachlesen.

Bei der Umsetzung der beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichtes misst der Bundestag also nicht mit unterschiedlicher Elle, er orientiert sich vielmehr daran, was in der Sache erforderlich ist. Die Vorgehensweise des Gesetzgebers ist dabei von den Urteilen des höchsten deutschen Gerichts gedeckt.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation