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Beantwortet
Autor Ingrid Koch am 19. Februar 2010
8995 Leser · 68 Stimmen (-0 / +68)

Bundestagsabgeordnete

Auslandsdreisen

Heute wurde in den Bremer Nachrichten über die Reise
der Abgeordneten marieluise Beck nach Afghanistan be-
richtet. "Diese Frau hat Mut"!
Ständig wird mit dem Präsidenten Karsai auf höchster
Ebene gesprochen und der Minister ist bei den Soldaten.
Warum muß Frau Beck nun auch noch dorthin fahren?
Erfährt sie etwas, was die Kanzlerin nicht heraus bekommen
hat?
Müssen wir nicht sparen? Wer bezahlt das?
Der Abgeordneten Tourismus sollte eingestellt werden!
Vielen Dank
Ingrid Koch

+68

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Antwort
aus dem Bundestag am 13. April 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Koch,

Dienstreisen von Parlamentariern ins Ausland sind notwendig, damit der Bundestag seiner Mitverantwortung für die deutsche Außenpolitik gerecht werden kann. Für Auslandseinsätze der Bundeswehr gilt das im besonderen Maße: Denn die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Es ist das Parlament – und eben nicht die Bundesregierung –, das bei der Entsendung deutscher Soldaten nach Afghanistan das letzte Wort hat.

Die Abgeordneten tragen mit ihren Entscheidungen eine große Verantwortung – gegenüber den Soldaten, den Wählern, unseren internationalen Partnern, den Afghanen und nicht zuletzt ihrem Gewissen gegenüber. Sie fassen diese Beschlüsse nicht leichtfertig, sondern nach ernsthaften und – wie der Bundestagspräsident meint – zu Recht auch kontroversen Debatten. Dazu zählt, dass Abgeordnete sich vor Ort selbst ein Bild über die Lage im Land und den Einsatz der Bundeswehrsoldaten machen – wie mehrfach auch in den vergangenen Wahlperioden geschehen.

Im Übrigen bedürfen Auslandsdienstreisen der Parlamentarier der Genehmigung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, gegebenenfalls auch durch das Präsidium. Demnach müssen Dienstreisen im Interesse des gesamten Bundestages liegen und schriftlich beantragt und begründet werden. Sie werden nur genehmigt, wenn der Zweck der Reise in einem direkten Zusammenhang mit den konkreten Beratungsgegenständen des jeweiligen Fachausschusses steht.

Bei Dienstreisen einzelner Abgeordneter ins Ausland müssen der Vorsitzende sowie die Obleute des jeweiligen Ausschusses – im betreffenden Fall also des Auswärtigen Ausschusses – vorab ihre Zustimmung erteilt haben. Nur unter diesen Voraussetzungen werden die Kosten vom Bundestag im Rahmen der dafür bewilligten Haushaltsmittel übernommen und damit vom Steuerzahler getragen.

Regelmäßig zur Mitte und zum Ende einer Wahlperiode veröffentlicht der Bundestagspräsident einen Gesamtbericht mit detaillierten Angaben zu den Auslandsdienstreisen der Abgeordneten, zuletzt im Oktober 2009 (Bundestagsdrucksache 16/14145). Sie können diesen Bericht über den Dokumentenserver auf der Internetseite des Bundestages einsehen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation