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Beantwortet
Autor Heribert Nolte am 20. März 2008
7958 Leser · 142 Stimmen (-3 / +139)

Bundestagsabgeordnete

Debatte im Bundestag

Sehr geehrter Bundestagspräsident ,

ich sehe mir auch mal eine Debatte im Fernsehen an und stelle schon seit vielen Jahren fest, das meistens nur die ersten drei Reihen besetzt sind.

Wo sind die anderen Bundestagsabgeordneten und wie kann man Gesetze mit den wenigen Abgeordneten verabschieden?

Das finde ich nicht in Ordnung. Vor 30, 35 Jahren in Bonn war das Haus voller. Was machen die nicht anwesenden Abgeordneten eigentlich? Die Abgeordneten bekommen doch Geld dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Heribert Nolte

+136

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Antwort
aus dem Bundestag am 18. April 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Nolte,

die Plenardebatten des Deutschen Bundestages dienen in erster Linie dazu, die unterschiedlichen Standpunkte und Lösungsansätze in der Öffentlichkeit deutlich zu machen. Darum nehmen an den Debatten im Plenum vor allem die Politiker und Politikerinnen teil, die sich für ihre Fraktionen besonders intensiv mit den anstehenden Sachfragen befasst haben. Mit den Themen und Tagesordnungspunkten wechseln daher zumeist auch die Abgeordneten im Plenarsaal.

Schwerpunkt des parlamentarischen Entscheidungsprozesses ist dagegen die Arbeit in den 22 Fachausschüssen. In diesen Gremien – vom Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Rechtsausschuss bis hin zum Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – werden die anstehenden Probleme eingehend erörtert, werden Gesetzentwürfe diskutiert, Kompromisse ausgehandelt und Entscheidungen des Plenums vorbereitet. Die nicht im Plenum anwesenden Abgeordneten sind also keinesfalls untätig, sondern nutzen ihre Zeit, um andere wichtige Pflichten zu erfüllen. Neben der Ausschussarbeit und der Arbeit in den Arbeitskreisen der Fraktion zählt dazu auch die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, Sachverständigen, Verbänden und Regierungsstellen.

An Sitzungstagen des Parlaments sind die Abgeordneten zwar dazu verpflichtet, im Bundestag anwesend zu sein, nicht aber dazu, sich die gesamte Zeit im Plenarsaal aufzuhalten. Gesetze können in der Regel mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Abgeordneten beschlossen werden (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Nähere Informationen über das Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter www.bundestag.de/interakt/infomat/schriftenreihen/downloa...

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation