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Autor Jens Döring am 24. Februar 2009
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Sonstiges

Fragen zum GG

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

ich wende mich an Sie mit ein paar Fragen zum GG.

Beim Studium unseres Grundgesetzes sind mir einige Paragraphen aufgefallen, die nicht recht in den Kontext passen wollen, welchen ich in der Schule beigebracht bekam:
Die Bundesrepublik Deutschland als souveränes Land, mit festen Grenzen und etablierten staatlichen Organen, welche gemäß dem Grundgesetz handeln.

Aber hier die Punkte in der Hoffnung, dass Sie mir diese erklären können:

GG Art. 7
Warum und durch wen wurden Vorschulen aufgehoben? Wäre es in Anbetracht der PISA-Studien nicht sinnvoll Vorschulen wieder einzuführen?

GG Art. 11
Hier drängt sich die Frage auf was das Bundesgebiet ist. Vormals war dies ja ausführlich im Art. 23 geregelt:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Wo finde ich jetzt eine Definition die das Bundesgebiet beschreibt?

GG Art. 73 (1)-11.
Gemäß der Redewendung "Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast." muß man sich hierüber nicht wundern, oder etwa doch?
Wie wird hier dem Mißbrauch vorgebeugt?

GG Art. 117
Welches Recht steht oder stand dem der Gleichheit von Mann und Frau entgegen? Und wenn dem nun nicht mehr so ist, wieso wird dieser Passus nicht aufgehoben?
Und was ist die gegenwärtige Raumnot von der die Rede ist?

GG Art. 120
Wenn hier die Rede von Besatzungskosten ist, muß man dann davon ausgehen, dass wir noch in einem besetzten Land leben? Wie hoch sind zur Zeit die Kosten für die hier stationierten Streitkräfte der USA und der Britten?

GG Art. 125
Von welchen Besatzungszonen ist hier die Rede? In welchen Fällen findet Art. 125 Anwendung?

GG Art. 127
Wo in der Bundesrepublik Deutschland finde ich die (Bundes)Länder Baden, Groß-Berlin und Württemberg-Hohenzollern?
Evtl. hab ich in Geographie ja nicht aufgepasst als die neuen und alten Bundesländer Thema waren. Was ist an diesem Art. noch gültig? Wozu dient er?

GG Art. 130
Wieder ein Besatzungsgebiet... und wenn hier die Zuständigkeit extra in den Bereich der Bundesregierung fällt, wem untersteht dann die Eisenbahn und das Post- und Fernmeldewesen in den anderen "Besatzungszonen"? Gibt es andere Institutionen die hier regelnd eingreifen und wen ja, welche sind das?

GG Art. 133
An wessen Stelle tritt der Bund hier als Verwalter "eines vereinigten Wirtschaftsgebietes" ein?
Wer wird hier Vertreten und welche Gesetze regeln dieses Vorgehen?

GG Art. 139
Welche Rechtsvorschriften die über dem GG stehen sind hier gemeint? Wann finden sie Anwendung?

GG Art. 144
Dieser Artikel enthält einen Verweis auf die in Art. 23 (nun nicht mehr) genannten Länder.
Wieso wurde die Gesetzeshistorie (hier so offensichtlich) zerstört? Wieso hat man den Art. 23 nicht anderweitig geändert oder erweitert?

GG Art. 146
Wann erhält das Deutsche Volk eine Verfassung im Sinne des Art. 146?
Denn ein Volksentscheid über das Fortbestehen des GG als legitime Verfassung wurde nie verwirklicht.

Ich hoffe sie können zu den genannten Dingen Stellung nehmen und insbesondere erklären, warum solche Altlasten wie Besatzungszonen im GG auftauchen bzw. warum diese Stellen noch nicht aktualisiert oder aufgehoben wurden, während dies bei anderen Art. ja gemacht wurde! Fehlt uns die Souveränität für diese Entscheidung?

Ferner nochmals abschließend die Frage zur Verfassung - wann wird es dem Volk ermöglicht sich eine eigene Verfassung zu geben (ähnlich der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung)? Denn noch immer ist das GG das installierte Provisorium des Parlamentarischen Rates bzw. der damaligen Besatzungsmächte.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Döring

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