Sehr geehrter Herr Köglmeier,
Sie können sicher sein, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen am Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag in den zuständigen Ausschüssen und im Plenum genauso sorgfältig beraten werden wie jedes andere Gesetz auch. Richtig ist, dass der Bundestag unter einem besonderen Termindruck steht, wenn der Vertrag von Lissabon noch bis zum 1. Januar 2010 europaweit in Kraft treten soll. Um das Ratifizierungsverfahren in Europa nicht unnötig aufzuhalten, waren sich deshalb alle Fraktionen im Bundestag einig, die notwendigen Änderungen am Begleitgesetz unverzüglich, und zwar noch in der laufenden Legislaturperiode, umzusetzen.
Bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum „Negativen Stimmgewicht“ ist der Termindruck für den Bundestag weniger stark. Denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber dafür ausdrücklich bis zum 30. Juni 2011 Zeit eingeräumt. Der Deutsche Bundestag muss daher erst in der kommenden Wahlperiode darüber entscheiden. Gleichwohl hat er sich auch in der laufenden Legislaturperiode bereits ausführlich mit dem Thema befasst. So wurde in der Plenarsitzung vom 3. Juli 2009 über eine mögliche Änderung des Wahlrechts noch vor der Wahl debattiert. Die Reden einschließlich der Argumente für und gegen eine schnelle Wahlrechtsänderung können Sie im Plenarprotokoll (abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16231.pdf) nachlesen.
Bei der Umsetzung der beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichtes misst der Bundestag also nicht mit unterschiedlicher Elle, er orientiert sich vielmehr daran, was in der Sache erforderlich ist. Die Vorgehensweise des Gesetzgebers ist dabei von den Urteilen des höchsten deutschen Gerichts gedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation