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Autor Georg Schmitz am 25. Februar 2013
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„Das Gewissen – normierte Norm des Handelns“ Joachim Kardinal Meisner über das Gewissen.

Haftungsrecht von Ärzten

Eminenz,

Ihr Gewissen und mein Gewissen sagt dasselbe, Abtreibung ist niemals akzeptabel und Abtreibung ist auch schon, wenn durch Pillen verhindert wird, dass sich ein befruchtetes Ei einnistet.

Wir stimmen auch darin überein, dass nach einer Vergewaltigung der Einsatz einer Pille die nur den Eisprung verhindert o.k. wäre. Leider sagen die Experten aber, dass es eine solche Pillen nicht gibt. Schon jede "normale" Antibabypille hat - nennen wir es Nebenwirkung - auch eine abtreibende Wirkung. Experten schätzen, dass damit jede Frau, die die (normale) Pille schluckt, durchschnittlich 2 mal jährlich abtreibt, natürlich ohne es zu wollen und i.d.R. auch ohne es zu wissen. Leider wirkt diese Wirkung der Antibabypillen nicht auf den Beipackzettel geschrieben.-

Jede "Pille danach" hat diese verhängnisvolle Wirkung ebenfalls - mehr oder weniger.

Nun überlassen Sie also den Ärzten in Ihren Krankenhäusern als Fachleute die Entscheidung, welche Pille zu verordnen ist.

Ist Ihnen bekannt, dass nach dt. Schadenersatzrecht ein Arzt haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn er seine Patienten nicht nach den Regel der ärztl. Kunst berät?

Um diese Haftung zu umgehen, wird doch jeder Arzt zu der "Pille danach" greifen, die eine möglichst "breite" Wirkung hat, also in jedem Fall (auch wenn der Eisprung nicht mehr verhindert werden kann, weil er zufällig gerade stattfand) eine Schwangerschaft verhindert.

Kann Ihr Gewissen damit leben, dass nun Ihre Ärzte den "schwarzen Peter" haben?

Ich grüße Sie in Versicherung des täglichen Gebetes für Sie und alle Ihre Mitbrüder

Ihr Georg Schmitz

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