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mit dem Datum vom 28.02.2014 hat Papst Franziskus der Bitte von Joachim Kardinal Meisner entsprochen, ihn vom Amt des Erzbischofs von Köln zu entpflichten. Aus diesem Grund wurde diese Dialogplattform geschlossen. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die Fragen und Antworten aus der Vergangenheit nachlesen. Die Plattform bleibt bis auf Weiteres erreichbar. Vielen Dank für Ihr Interesse an direktzumkardinal.de und Ihr Mitwirken!

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Beantwortet
Autor I. Broicher am 04. September 2013
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Gesellschaftliche Fragen

Religionsunterricht in Schulen

Sehr geehrter Herr Kardinal Meisner,

bis vor einem Jahr ging unsere ältere Tochter auf die LVR-Severinschule für Sehbehinderte. Mangels Lehrer mit der Missio Canonica gab es dort an der Schule leider keinen Religionsunterricht. Erst als meine Ehefrau sich an Sie, Eure Eminenz, wandte, kam an der Schule etwas in Bewegung. Aus meiner Ehefrau, dem Seelsorger für die Sehbehindertenseelsorge und einer Lehrerin wurde ein Arbeitskreis gebildet, der viermal im Jahr zu religiösen Themen AG´s vorbereitete, an denen alle Kinder mit Interesse teilnehmen konnten. Leider wurde dann letztes Jahr diese Hauptschule auf Grund ausreichender nachkommender Schülerzahlen im Zusammenhang mit der Inklusion geschlossen.
Seit einem Jahr nun geht unsere ältere Tochter auf die LVR-Belvedere-Förderschule in Köln-Müngersdorf. Beim Vorstellungsgespräch hat sie aus sich den Direktor gefragt, ob sie denn in dieser Schule Religionsunterricht haben werde. Mal sehen hieß es darauf, aber wiederum mangels eines Lehrers mit der Missio Canonica ist leider nichts geschehen.
Da unsere Tochter mit Freude und Begeisterung in unserer Pfarrgemeinde Ministrantin ist, bedauern wir es außerordentlich, daß sie außer vom Elternhaus keine weiteren religiösen Impulse bekommt. Auf Grund der anderweitigen Hobbies der Kinder im Kölner Westen ist in den Vergangenheit im Pfarrgemeindeverband der Aufbau einer tatsächlichen Jugendarbeit, wie z.B. Pfadfinderschaft, leider gescheitert. Auf Grund Ihrer Behinderung ist jedoch unsere Tochter (16J) in Ihrer Mobilität eingeschränkt, heißt lokal orientiert oder aber beim Transfer auf andere, vorallem die Eltern, angewiesen.
Wenn unsere Tochter in den voraussichtlich verbleibenden zwei Schuljahren, obwohl Sie einen gesetzlichen Anspruch auf
Religionsunterricht hat, diesen nicht bekommt, was können
Sie uns alternativ empfehlen, wie wir unserer Tochter außer in
der Familie anderweitig religiöse Impulse vermitteln können?

Gespannt und in freudigen Erwartung auf Ihre Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ingo Maria Boicher

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Antwort
von Joachim Kardinal Meisner am 17. Oktober 2013
Joachim Kardinal Meisner

Sehr geehrter Herr Broicher,

für Ihre Email möchte ich Ihnen herzlich danken. Sie drückt Ihre ganze Sorge und Verantwortung um die Weitergabe des Glaubens an Ihre älteste Tochter bzw. die jüngere Generation aus.

Unsere Schulabteilung mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versucht ständig dafür Sorge zu tragen, dass auch an Förderschulen, unter sicherlich nicht einfachen Bedingungen, ordnungsgemäßer Religionsunterricht erteilt wird und wirkt dem Unterrichtsausfall durch verschiedene Maßnahmen entgegen, die allerdings nicht immer und überall sofort greifen können.

Ich habe meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, mit der Schulaufsicht und der Schulleitung in Kontakt zu treten, um gemeinsam zu überlegen, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen, damit ordnungsgemäßer Religionsunterricht erteilt werden kann. Wir gehen davon aus, dass unsere Bemühungen zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis kommen werden.

Ihnen herzlichen Dank und freundliche Grüße