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mit dem Datum vom 28.02.2014 hat Papst Franziskus der Bitte von Joachim Kardinal Meisner entsprochen, ihn vom Amt des Erzbischofs von Köln zu entpflichten. Aus diesem Grund wurde diese Dialogplattform geschlossen. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die Fragen und Antworten aus der Vergangenheit nachlesen. Die Plattform bleibt bis auf Weiteres erreichbar. Vielen Dank für Ihr Interesse an direktzumkardinal.de und Ihr Mitwirken!

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Autor Clemens Haas am 08. Februar 2013
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Gesellschaftliche Fragen

Absicht

Sehr geehrter Herr Kardinal Meisner,

eine inhaltlich identische Frage habe ich Ihnen bereits in ausführlicherer Form (hier bin dadurch beschränkt, dass die Nachricht maximal 300 Wörter enthalten darf) über ein Kontaktformular zukommen lassen; falls ich hierdurch eine doppelte Anfrage stelle, bitte ich dies zu entschuldigen.

In meinem Bekanntenkreis ist eine Diskussion entbrannt über die Thematik "Pille danach", hier insbesondere auch darüber, wie Ihre Äußerungen dazu zu verstehen sind, so wie sie etwa hier nachzulesen sind: http://opencms.erzbistum-koeln.de/modules/news/news_1318....

Für mich persönlich ist Ihre Aussage absolut klar, da ich die Wendung "mit der Absicht" im naiven, umgangssprachlichen Sinn verstehe. Ich würde Ihre Äußerung also wie folgt verstehen: Aus Ihrer Sicht ist es vertretbar, einer vergewaltigten Frau ein Präparat in der Absicht zu verabreichen, die Entstehung einer Schwangerschaft zu verhindern, auch wenn nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Schwangerschaft bereits eingetreten ist, und dass durch die Verabreichung des Präparats diese Schwangerschaft ungewollt abgebrochen wird.

Eine andere Diskutantin, eine Juristin, vertritt dagegen die Auffassung, Ihre Äußerungen seien dahingehend zu verstehen, dass eine Absicht bei der Vergabe eines solchen Präparats keine Rolle spiele. Diese Auffassung erscheint mir schon alleine deswegen unsinnig, weil Sie, Herr Kardinal, in diesem Fall auf die Wendung "mit der Absicht" hätten ersatzlos verzichten können.
Diese Juristin verweist darauf, dass Ihre Verwendung des Begriffs "Absicht" nicht etwa gleichzusetzen sei mit dem juristischen Begriff eines "dolus directus ersten Grades", sondern mit einem "dolus eventualis", womit also nach Ihrer Ansicht, Herr Kardinal, die Vergabe einer "Pille danach" auch im Fall einer Vergewaltigung unter keinen Umständen zu rechtfertigen sei.

Ich wäre Ihnen, Herr Kardinal, sehr dankbar, wenn Sie mir Klarheit darüber verschaffen könnten, wie Ihre Äußerung nun tatsächlich zu verstehen ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Clemens Haas

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