Sehr geehrter Herr Reinhardt,
im Land Brandenburg existieren keine eigenständigen Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).
Die Vergütungssätze nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) des Bundes ermöglichen regelmäßig einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen. Somit würde eine zusätzliche Förderung auf Landesebene keinen weiteren Anreizeffekt auslösen, sondern lediglich zu einer "Überförderung" aus Steuermitteln führen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Lieferanten aufgrund der Kenntnis über eine zusätzliche Landesförderung PV-Anlagen zu regional überhöhten Preisen anbieten würden (sogenannter Mitnahmeeffekt).
Bei dem in Ihrer Frage aufgeführten "Progres" Programm aus Nordrhein-Westfalen muss darauf hingewiesen werden, dass beim Zuwendungsempfänger zusätzliche Kosten entstehen, da er die Öffentlichkeit über seine Stromproduktion durch entsprechende, frei zugängliche "Visualisierungseinrichtungen" informieren muss. Außerdem ist der Antragstellerkreis in diesem Programm eingegrenzt. Es werden schwerpunktmäßig PV-Anlagen auf Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, kirchlichen, sozialen und karitativen Einrichtungen oder Passivhäusern gefördert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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