Sehr geehrter Herr Schmied,
Für das „Energieland Brandenburg“ verfolgt die Landesregierung im Bereich der Erneuerbaren Energien eigene Ausbauziele (siehe Energiestrategie 2030), die nicht von den politischen Absichten und Ideen Bayerns abhängig sind. Diese Ziele sind in Brandenburg noch lange nicht erreicht, aber wir sind auf einem guten Wege dazu.
Die in Brandenburg errichteten Windräder und andere Erneuerbare Energien Anlagen leisten schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Eigenbedarf des Landes an elektrischer Energie. Um die Grundlastfähigkeit der Erneuerbaren Energien zu verbessern, werden in Brandenburg derzeit die Speicher- technologien weiter entwickelt (Power-to-Gas, Methanisierung, Batterie- speicher, Elektromobilität). Dieses Bestreben ist auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankert.
Der weitere Ausbau der Windenergie wird in Brandenburg durch die Regionalplanung mittels Ausweisung von Windeignungsgebieten gesteuert und erfährt eine „natürliche Begrenzung“ durch eine Vielzahl an Restriktionen. Schon die gemäß Energiestrategie erforderlichen 2 % der Landesfläche sind durch die Regionalplanung kaum ausweisbar.
Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende nimmt alle Bundesländer gleichermaßen in die Pflicht. Sowohl das Energieleitungs- ausbaugesetz (EnLAG) als auch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als Bundesgesetze haben die notwendigen Ausbaubedarfe auf der Übertragungsnetzebene identifiziert und die entsprechenden Trassen festgelegt. Ich gehe davon aus, dass sich auch der Freistaat Bayern dieser Vorgabe nicht dauerhaft entgegenstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Cremer
Leiter der Abteilung Energie i.V.
Ministerium für Wirtschaft und Energie
des Landes Brandenburg
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