Sehr geehrter Herr Kluge,
nein, seitens der Landesregierung des Landes Brandenburg ist derzeit nicht vorgesehen, auf eine Änderung der Ziffer 5.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen in der Fassung vom 29.4.2007 hinzuwirken.
Soweit der Flugverkehr betroffen sein kann, muss die Farbgebung von Windenergie-Anlagen im Hinblick auf deren Sicherheit festgelegt werden. Dabei ist auch eine bestimmte Einheitlichkeit notwendig; europäische und internationale Vorgaben (ICAO) sind zu beachten. Soweit darüber hinaus keine Beeinträchtigung des Flugverkehrs zu befürchten ist (z.B. durch die Turmfarbgebung), können die Hersteller gestalterisch flexibel vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Kommentare (0)Öffnen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.