Sehr geehrter Herr Neumann,
ich darf Ihnen versichern, dass weder die Landespolitik noch die zuständigen Landesbehörden aktuelle Forschungsergebnisse missachten. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass Windkraftanlagen (WKA) strengeren Auflagen im bestehenden Rechtsrahmen unterliegen, als andere Industrieanlagen.
Die im Juli 2011 veröffentlichte Arbeit der australischen Waubra-Foundation reiht sich in neuere wissenschaftliche Arbeiten ein. Die Untersuchungsergebnisse, deren Methodik und das neu entwickelte Lärmmesssystem Noise Measurement and Control System (NMACS) stehen jetzt weltweit auf dem wissenschaftlichen Prüfstand. Das australische National Health and Medical Research Council (NHMRC; Dr. Ananya Mandal, MD) untersuchte ebenfalls vermutete negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Gesundheit. Es kam zur Erkenntnis, dass es keine Beweise dafür gibt, dass niederfrequenter Lärm oder Schattenwurf von WKA Menschen krank machen. Es gibt zahlreiche andere internationale Studien, z.B. "Vibroacoustic disease" von Castelo Branco und Alves-Pereira aus dem Jahr 2004, "Wind Turbine Syndrome - A Report on a Natural Experiment" von Dr. Nina Pierpont aus dem Jahr 2009 und auch Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) "Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?" von 2007. Alle diese Studien wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ausgewertet und hinsichtlich ihrer Konsequenzen bewertet.
Das Ziel der Untersuchung des RKI bestand darin, "das Thema ´Infraschall´ auf seine Relevanz für den vorsorgenden Gesundheitsschutz zu überprüfen, den gegenwärtigen Wissensstand zu evaluieren und gegebenenfalls Forschungsbedarf aufzuzeigen" (Quelle: edoc.rki.de; Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 2007 • 50:1582-1589 DOI 10.1007/s00103-007-0407-3).
Ergebnis der RKI-Untersuchung ist, dass "insgesamt ein deutlicher Mangel an umweltmedizinisch orientierten wissenschaftlichen Studien zu tieffrequentem Schall konstatiert werden" muss. Vorhandene Studien, so das RKI, hätten zusammengefasst ergeben, "dass die festgestellten Infraschallpegel von Windkraftanlagen unterhalb der normalen Wahrnehmungsschwelle liegen". Gleichzeitig weist das RKI ausdrücklich darauf hin, dass das bei besonders sensitiven Personen ggf. anders bewertet werden müsse.
Auch wir sind der Auffassung, dass es weiterhin Forschungsbedarf zum Thema Infraschall/ tieffrequenter Schall gibt und die Unterscheidung in individuelle und nominale Wahrnehmung mehr Gewicht bekommen sollte. Dies betrifft aber nicht nur Windkraftanlagen, sondern auch alle anderen Lärm verursachenden Quellen aus den Bereichen Industrie und Verkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. G. Hälsig Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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