Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Bernd Baumgart am 14. September 2011
9660 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3) · 0 Kommentare

Windenergie

Natura 2000-Gebiete und Windkraftanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Naturschutzstandards für Natura 2000-Gebiete müssen verbindlich gemacht werden, sonst ist der Artenschwund in Brandenburg nicht zu stoppen.

Am 08.11.2011 veröffentlichte die EU-Umweltkommission die Leitlinien zur Windenergienutzung in Beziehung zu den Natura 2000-Gebieten, den internationalen Naturschutzgebieten. Diese Leitlinien fanden in der deutschen Öffentlichkeit bislang kaum Beachtung.

In der EU-Richtlinie heißt es, dass WKA an ungünstigen Standorten z.B. in Vogel- und Fledermauszuggebieten negative Wirkungen auf Arten und die verwundbaren Siedlungsweisen hätten. Der derzeitige EU-Umweltkommissar Janez Potocnik möchte die negativen Wirkungen durch WKA reduzieren, dadurch solle die Qualität der Natura 2000-Gebiete erhalten bleiben.

Ist es nicht unverständlich, warum in einem Fledermausgebiet in Brandenburg z.B. WKA Golzow (Landkreis Potsdam-Mittelmark) die Anlagen nachts abgestellt werden müssen, und in einem anderen Fledermausgebiet z.B. WKA Altes Lager (Lkr. Teltow-Fläming) die Anlagen im Dauerbetrieb sind.

Im Natura 2000-Gebiet Belziger Landschaftswiesen (Lkr. Potsdam-Mittelmark) darf jede Art von Flugzeug nicht tiefer als 800 Meter fliegen, und im Natura 2000 Gebiet Heidehof bei Jüterbog (Lkr. Teltow-Fläming) werden 150 Meter hohe WKA unmittelbar am Schutzgebiet in ein Zugvogelgebiet gebaut, obwohl die normalen Zughöhen zwischen 100 und 300 Meter liegen.

Um den grassierenden Artenschwund zu stoppen, reicht anscheinend Natura 2000 als Gebietskulisse nicht aus?

Freundliche Grüße

Bernd Baumgart

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Antwort
von Axel Steffen am 30. September 2011
Axel Steffen

Sehr geehrter Herr Baumgart,

beim Ausbau der Windenergie in Brandenburg verfolgt die Landesregierung das Ziel, Windeignungsgebiete nur an für den Vogel- und Fledermausschutz konfliktarmen Standorten zu errichten. Hierzu sind in einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1.1.2011 umfangreiche Regelungen getroffen worden. Das erwähnte „guidance document windenergy developments and Natura 2000“ der europäischen Kommission gibt Planungsempfehlungen für eine mögliche Errichtung von Windenergieanlagen in Natura 2000 Gebieten ab. Windenergieanlagen in einem Natura 2000 Gebiet gibt es in Brandenburg bisher nur in einzigem Fall. Weitere Vorhaben werden auch künftig nur nach der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfung zulässig sein.

Die brandenburgischen Richtlinien zu einer Konfliktminimierung beziehen sich auf die gesamte Landesfläche. Bereits auf der Ebene der Regionalplanung müssen Windeignungsgebiete so positioniert werden, dass die Nähe zu Schwerpunktvorkommen von Fledermäusen, besonders geschützten Vogelarten und Vogelzugkorridoren vermieden beziehungsweise bestimmte Mindestabstände eingehalten werden müssen.

Abschaltzeiten für Windenergieanlagen in dafür ausgewiesenen Bereichen sollen grundsätzlich vermieden werden, damit die Produktion von Windstrom nicht behindert wird. Nur in Einzelfällen, in denen das Vorkommen gefährdeter Fledermausarten erst im Genehmigungsverfahren bekannt wird, können Abschaltzeiten in bestimmten Jahreszeiten notwendig werden, um ein Kollisionsrisiko für Fledermäuse zu reduzieren.

Der Ausbau der Windenergie in Brandenburg wird auch künftig von einem Miteinander von Energieerzeugung und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bestimmt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Steffen Abteilungsleiter Naturschutz Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg