Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Jens Thiere am 25. Oktober 2011
8591 Leser · 7 Stimmen (-0 / +7) · 0 Kommentare

Windenergie

Zentrale Erfassung der Kabelanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Ingenieurbüro beschäftigt sich u.a. mit der Netzplanung für Energieunternehmen (enviam).
Bei dieser Planung sind sämtliche vorhandenen Anlagen anderer Unternehmen, die der Ver- bzw. Entsorgung dienen zu berücksichtigen.

Hierbei ist festzustellen, dass die Leitungen der privaten Windkraftbetreiber (auch Solarparks) an keiner zentralen Stelle erfasst werden - vielmehr wird nur ein Bestandsplan an die entsprechenden Kommunen geschickt.
In den Netzplänen der Stromversorger erscheinen diese ebenfalls nicht.

Wir halten dies für sehr gefährlich, da viele Kommunen keine Auskunft über das Vorhandensein solcher Anlagen geben und Kollisionen beim Baugeschehen bisher nur durch Zufall vermieden werden konnten.

Meine Frage: Ist die zentrale Erfassung privater Kabelanlagen geplant - wenn ja, wo kann man sich hinwenden?

Können private Windparkbetreiber gesetzlich gezwungen werden, ihre Trassendaten an solche Erfassungsstellen zu übergeben?

Vielen Dank im voraus.

+7

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 14. November 2011
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Thiere,

eine zentrale Erfassung privater Kabelanlagen und anderer unterirdischer Leitungen (Gas, Wasser/Abwasser, Telekommunikation) oder die oberirdische Markierung dieser Leitungen im Gelände wäre nur im Wege einer verbindlichen Regelung mit entsprechenden Berichts- und Duldungspflichten umsetzbar.

Diese Eingriffe in die Rechte der zum großen Teil privaten Leitungs- und Grundstückseigentümer bedürfen jedoch einer entsprechenden Rechtsgrundlage, die bislang nicht existiert.

Gegenwärtig wird daher keine rechtliche Möglichkeit gesehen, die Betreiber von Windkraftanlagen zur Herausgabe ihrer Trassendaten an eine zentrale Stelle zu verpflichten. Die Einrichtung solcher Stellen ist daher auch nicht geplant.

Für Bauherren und Bauunternehmen bedeutet dies, dass sie auch künftig nicht auf Leitungsanfragen und die Einholung von Schachtgenehmigungen verzichten können , die aus der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bei Bau- und Tiefbauarbeiten resultieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg