Sehr geehrter Herr Niemayer,
um die Emission von Treibhausgasen zu verringern und Anreize für Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger zu bieten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zweifellos bestände ein Weg auch in der Besteuerung von CO2-Emissionen. Nach dem Finanzverfassungssystem der Bundesrepublik Deutschland können derartige Steuern jedoch nur auf Bundesebene gesetzlich verankert werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich allerdings für eine Kombination aus dem in der Europäischen Union ohnehin für alle Mitgliedsstaaten verbindlich geregelten Treibhausgasemissionshandel und der Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger mit den Instrumenten des Erneuerbaren Energien Gesetzes entschieden. Auf dieser Grundlage sind in den letzten Jahren deutliche Erfolge sowohl bei der Reduzierung energiebedingter Treibhausgasemissionen wie beim Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erzielt worden. Diese Entwicklung wird sich nach meiner Überzeugung auch künftig fortsetzen.
Der Schutz des Klimas bedarf jedoch nicht nur staatlicher Regelungen, sondern vor allem der gemeinsamen Anstrengungen aller Bürgerinnen und Bürger. Hierzu zählen nicht zuletzt die Akzeptanz und die gemeinschaftliche Übernahme der für Maßnahmen der Energieeinsparung oder der Nutzung erneuerbarer Energieträger entstehenden Kosten.
Ich danke Ihnen daher für die mit Ihrem Vorschlag diesbezüglich signalisierte Bereitschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hälsig Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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