Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Tilman Kluge am 15. November 2011
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Windenergie

Windenergienutzung und Forstwirtschaft

Der Wald wird zunehmend für die Installation von Windkraftanlagen (WKA) in Anspruch genommen, sei es tatsächlich oder zumindest als planerischer Ansatz. Dies geht z.B. auch aus dem Abschlussbericht des Energiegipfels Hessen hervor.

Das Beispiel Brandenburg, das zumindest beim grundlegenden landesweiten Planungsfortschritt Mitte der 90er Jahre weit vor Hessen lag (vgl. auch Umweltminister Platzek 1994 bei der offiziellen Eröffnung des Onshore-Windparks Dauern b. Prenzlau), führt zu folgender Frage:

Wieviele ha sind landesweit für durch die Errichtung von Wind- und Solarparks bedingte Ersatzwaldauforstungen* verfügbar und wieviel Waldumwandlungsfläche - insbesondere, aber nicht nur am Beispiel des avisierten und vom Infrastrukturministerium bereits befürworteten (also beim Vorliegen guter Verwaltungspraxis grundsätzlich ressortübergreifend abgestimmten) Wind- und Solarpark im NSG Lieberoser Heide (Wind-/Solarpark 650 ha, davon Wald 500 ha) stehen dem gegenüber?

*) vgl. u.a. §8 Abs.3 Waldgesetz Brandenburg v. 20. 4. 2004 (GVBl.I/04, S.137) idF v. 27. Mai 2009 (GVBl.I/09, S.175, 184)

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Antwort
am 12. Dezember 2011

Sehr geehrter Herr Kluge,

für die Kompensation von Waldumwandlungen durch Ersatz- (=Neu-) Aufforstungen kommen grundsätzlich alle Flächen im Land Brandenburg in Betracht, die sich aufforsten lassen. Eine genaue Zahl ist daher nicht bezifferbar. Sie liegt theoretisch über der wahrscheinlichen Waldflächeninanspruchnahme für die Wind- und Solarkraftnutzung.

Praktisch verhält es sich so, dass der Vorhabensträger als Ausgleichs-pflichtiger für die Umsetzung der Ersatzaufforstungen verantwortlich ist und es nicht immer leicht fällt, geeignete Kompensationsflächen zu finden. Dies hängt mit der abnehmenden Bereitschaft anderer Landnutzungsformen zusammen, ihre Flächen in Wald umwandeln zu wollen (z.B. Landwirtschaft). Grundsätzlich ist jeder Hektar Waldumwandlungsfläche durch einen Hektar Erstauffors-tungsfläche zu kompensieren, damit die Waldfläche im Land Brandenburg in Summe erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Korth

Referatsleiterin Wald und Forstwirtschaft Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg