Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Archiviert
Autor Norbert Nicklich am 15. November 2011
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Stromnetze und Speicher

Neue Gesetzesvorlage für EON nicht wichtig?

Sehr geehrtes Team,

am 19. Oktober trafen sich Vertreter der Strausberger Stadtverwaltung mit E.ON edis um über den Planungsstand der geplanten 110-kV-Hochspannungsleitung zu sprechen.

Die eingereichte Tischvorlage bezog sich ausschließlich auf den Bau einer Freileitung. Damit war klar, dass E.ON weiterhin das Planfeststellungsverfahren für eine Freileitung eröffnen will.

In der neuen Gesetzesvorlage heisst es aber:

„Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger sind als Erdkabel auszuführen, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen."

Die Juristin der Planungsbehörde Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus sprach allerdings von einer Sollbestimmung beziehungsweise Vorrangregelung, die keine verpflichtende Wirkung habe.

Ja was denn nun?

Dies gilt auch für die Höchstspannungsleitung, die ab 2013 quer durch Oberhavel führen soll und derzeit als Freileitungstrasse geplant ist.

Müssen wir jetzt doch zum großen Teil mit Überlandleitungen leben?

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