Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Benno Strafei am 25. November 2011
10743 Leser · 22 Stimmen (-6 / +16) · 0 Kommentare

Stromnetze und Speicher

Tausende Anlagen müssen nachgerüstet werden

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter http://tinyurl.com/6fg2zgm finden Sie folgendes:

Tausende Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die bereits im Betrieb sind, müssen bald nachgerüstet werden. Das geht aus Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegen.

Derzeit schalten sie sich bei besonderen Belastungen allesamt ab - und erhöhen so das Risiko eines Blackouts.

Ich will nicht wissen, warum das erst jetzt aufgefallen ist.

Wie teuer die Nachrüstung Tausender Windräder, Biogasanlagen und kleiner Wasserkraftwerke würde, ist der Arbeitsgruppe noch nicht bekannt. Dazu müsse erst festgestellt werden, welche Teile an den Anlagen ausgewechselt werden müssten und ob sich diese Arbeiten mit regulären Wartungsterminen verknüpfen ließen, heißt es.

Derzeit sammeln die Verbände dazu Daten. Ich hoffe Sie haben inzwischen Daten.

Wie viele Anlagen betrifft das in Brandenburg und warum muss der Verbraucher das schon wieder bezahlen?

MfG

+10

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 25. Januar 2012
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Strafei,

in Brandenburg sind derzeit rund 3.000 Windkraftanlagen, ca. 260 Biogas- anlagen, 35 Wasserkraftanlagen und mehr als 15.500 Photovoltaikanlagen, davon etwa 5.500 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kW in Betrieb. Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 10 kW sollen nach dem aktuellen Kenntnisstand von etwaigen Nachrüstungs- verpflichtungen ausgenommen werden.

Die entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung zu Nachrüstungs- maßnahmen zur Frequenzhaltung im öffentlichen Versorgungsnetz befindet sich noch in der Erarbeitung. Folglich kann von Seiten der brandenburgischen Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eingeschätzt werden, wie viele regenerative Stromerzeugungsanlagen in Brandenburg von der Nachrüstung betroffen sein werden, noch wer die entstehenden Kosten zu tragen hat. Sie vertritt allerdings grundsätzlich die Auffassung, dass eine einseitige Kostenumwälzung auf die Verbraucher nicht akzeptabel ist.

Informationshalber möchte ich Ihnen mitteilen, das schon jetzt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt ist, dass Anlagenbetreiber ihre Anlagen bei einer installierten Leistung von mehr als 100 KW (bei PV-Anlagen ab 30 kW) mit einer technischen Einrichtung versehen müssen, mit der der zuständige Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann. Damit wird auch die Gefahr reduziert, dass sich die Anlagen selbstständig abschalten und ein flächendeckender Blackout entsteht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg