Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Hartmut Lindner am 01. März 2012
8451 Leser · 5 Stimmen (-0 / +5) · 0 Kommentare

Stromnetze und Speicher

Durchsetzung der Biosphärenreservatsverordnung

Seit drei Jahren kämpft die Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat” für den Schutz des Biosphärenreservats Schorfheide - Chorin vor den desaströsen Plänen zur Errichtung einer 380-kV-Freileitung.

Weshalb wird das Schutzziel im Biosphärenreservat Schorfheide - Chorin nicht gegenüber dem Projektanten der 380-kV-Freilietungsplanung (50 Hertz Transmission ) durch die Genehmigungsbehörde durchgesetzt?
Gelten für 50 Hertz Transmission nicht die gleichen Bedingungen wie für die anderen Bürger?

Ist die Genehmigung einer 380-kV-Freileitung leichter möglich als die Genehmigung eines Carports für ein Wohnhaus im Außenbereich?

Mit freundlichen Grüßen
H.Lindner

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 20. März 2012
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Lindner,

die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und ein vordringlicher Bedarf der Leitung ist vom Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) vom 21. August 2009 festgestellt worden. Insoweit ist auf Bundesebene bereits eine grundsätzliche Prüfung der Erforderlichkeit der Leitung erfolgt. Im Raum- ordnungsverfahren wurden die Trassenvarianten der Prüfung unterzogen. Im Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung wurde festgestellt, dass bei allen drei geprüften Trassen Eingriffe in die Schutzgüter Landschaft und NATURA 2000-Gebiete zu verzeichnen sind. Aufgabe des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens ist es u.a., diese Eingriffe im Zuge der Feintrassierung zu minimieren. Dabei bedarf es aber einer Abwägung der Eingriffe aller Schutzgüter. Die beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) insgesamt zur Uckermarkleitung eingegangenen mehr als 1.000 Einwendungen und ca. 70 Stellungnahmen von den Trägern Öffentlicher Belange werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Das Verfahren dauert insoweit noch an.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg