Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Silke Steinhammer am 27. Februar 2012
12141 Leser · 11 Stimmen (-2 / +9) · 1 Kommentar

Stromnetze und Speicher

Gefahren der neuen Leitung

Sehr geehrte Damen undHerren,

Die geplante Freileitung unterscheidet sich von den bisher bestehenden 110- und 220-kV-Freileitungstrassen, mit denen sie abwechselnd gebündelt wird, erheblich.

Die Masten sind höher, stellenweise doppelt so hoch (ca. 60 Meter) und die elektrischen und magnetischen Felder sind wesentlich stärker und gesundheitsschädlicher.

Welche Gefahren gehen für die Anwohner (und in welchen Entfernungen von den Masten) aus?

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 20. März 2012
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrte Frau Steinhammer,

das Bundesamtes für Strahlenschutz führt auf seiner Internetseite (http://www.bfs.de/de/elektro, Stand: 09.12.2011) aus, dass elektrische und magnetische Felder von Wechselstromleitungen Nerven- und Muskelzellen beeinflussen können. Zum Schutz vor diesen wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen wurde eine Begrenzung der Ströme empfohlen, die durch äußere elektrische und magnetische Felder zusätzlich im Körper erzeugt werden. Dieser so genannte Basiswert orientiert sich an den natürlichen Strömen im Körper und an den Werten, ab denen gesundheitliche Wirkungen auftreten. Er wird als Körperstromdichte in Milliampere pro Quadratmeter (mA/m2) angegeben und beträgt 2 mA/m2.

Für Wechselstromleitungen gelten Grenzwerte sowohl für die von ihnen erzeugten elektrischen Felder als auch für die sie umgebenden magnetischen Felder. Die Werte sind seit 1997 in der 26. Bundes-Immissionsschutz-verordnung (BImSchV) festgeschrieben. Die Grenzwerte stellen sicher, dass der emp-fohlene Basiswert für die Körperstromdichte von 2 Milliampere pro Quadratmeter (2mA/m2) im Körper nicht überschritten wird. Hochspannungsleitungen und auch Bahnstromleitungen müssen so errichtet und betrieben werden, dass in Gebäuden oder auf Grundstücken, wo sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten können, die Grenzwerte auch bei höchster Auslastung der Leitungen eingehalten werden. Die Vorhabensträger haben die Einhaltung dieser Grenzwerte im Planfeststellungsverfahrens nachzuweisen.

Weiterhin führt das Bundesamt für Strahlenschutz aus, dass gesetzliche Grenzwerte zwar vor nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen schützen, Vorsorgemaßnahmen aber ergänzend im Hinblick auf wissenschaftliche Unsicherheiten und diskutierte, aber nicht nachgewiesene Wirkungen, empfohlen werden. Deshalb sollten neue Stromtrassen aus Sicht des Strahlenschutzes so geplant werden, dass sie möglichst nicht zu einer zusätzlichen Belastung führen. Stromnetzbetreiber sollten, so das Bundesamt für Strahlenschutz, beim Bau von Leitungen die technischen Möglichkeiten zur Verringerung der elektrischen und magnetischen Felder ausschöpfen. Dies kann beispielsweise durch die bauliche Gestaltung von Hochspannungsmasten geschehen, zum Beispiel durch eine geeignete Wahl der so genannten Phasenbelegung, die Höhe der Masten oder durch den Abstand der einzelnen Leiterseile zueinander.

Die 50Hertz Transmission GmbH hat in ihrem vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) veröffentlichten Antragsunterlagen auf Planfeststellung der Uckermarkleitung dargelegt, welche diesbezüglichen Vorsorgemaßnahmen geplant sind. Das LBGR wird diese im Hinblick auf die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bewerten und bei der Abwägung der Schutzgüter berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

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