Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Holger Voss am 10. August 2012
8611 Leser · 2 Stimmen (-0 / +2) · 0 Kommentare

Energiestrategie

Zurückliegende Energiediskussion im Parlament

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie beurteilen Sie Aussagen in der zurückliegenden Energiedebatte des Landtages am 21.03.12, wo sinngemäß gefordert wurde, das man den Anteil der erneuerbaren Energien gegenüber den fossilen Energieträgern im Land nicht überfrachten sollte? Kann man in diesem Zusammenhang auch dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Clement beipflichten, welcher sinngemäß anregte, das man hinsichtlich des Anteils der alternativen Energien an der gesamten Energieversorgung darauf achten sollte, das man durch einen evtl. zu hohen Anteil an alternativen Energien Steuergelder bezüglich der Förderung alternativer Energien evtl. gar verpulvert?

Mit freundlichen Grüßen

Holger Voss

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 13. September 2012
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Voss,

die Energiepolitik in Europa, Deutschland und auch im Land Brandenburg folgt dem übergeordneten Ziel, den globalen Klimawandel zu begrenzen. Hierzu ist es erforderlich, die CO2-Emissionen drastisch zu senken und daher langfristig aus der konventionellen Energieerzeugung aus Kohle, Öl und Erdgas auszusteigen. Die Entscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland wurde insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Sicherheitsrisiken und der Endlagerproblematik des Jahrtausende strahlenden Atommülls getroffen.

Um die auf nationaler Ebene beschlossene Energiewende realisieren zu können, ist deshalb ein Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbar. Um die noch nicht wettbewerbsfähigen erneuerbaren Energie zu befördern, wurde seinerzeit das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen. Das Anreizmodell EEG hat gut funktioniert und wurde mittlerweile auch von anderen Ländern kopiert. Durch den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren sind auch die auf den Energiepreis umlagefähigen Kosten stark gestiegen. Daher hat die Bundesregierung als Gesetzgeber schon mehrfach nach gesteuert und das EEG angepasst. Jedoch ist nunmehr ein Punkt erreicht, an dem eine grundlegende Überarbeitung des EGG erforderlich ist, um die Kosten der Energiewende sozial verträglich zu gestalten. Daher begrüßt Brandenburg auch die Ankündigung des neuen Bundesumweltministers Altmaier, noch im Herbst dieses Jahres einen Verfahrensvorschlag vorzulegen, wie das EEG überarbeitet werden kann.

Letztendlich geht es aus meiner Sicht nicht einfach nur darum wie viel erneuerbare Energien wir uns in unserem Energiemix leisten können, sondern vielmehr um die Frage, wie wir die Vergütungs- und Umlagesysteme so gestallten, dass die Energiewende tatsächlich Wirklichkeit werden kann. Denn vor dem Hintergrund der Endlichkeit der konventionellen Energieträger und steigenden Zertifikatspreisen für CO2 werden die erneuerbaren Energien mittelfristig auch ohne EEG-Förderung wettbewerbsfähig sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg