Sehr geehrter Herr Lübeck,
gesetzliche Begrenzungen zur Umstellung der Nahrungsmittelproduktion auf die Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen gibt es in Deutschland nicht. Grundsätzlich muss jeder Landwirt die Bestimmungen des landwirt- schaftlichen Fachrechtes einhalten und kann über die Art der angebauten Fruchtarten und ihren Verwendungszweck selbst entscheiden.
Die Energiepflanzenproduktion in Deutschland wird jedoch nicht ohne Kontrolle und Regulierungsmöglichkeit dem Selbstlauf überlassen. Die Auswertung zahlreicher Studien hat ergeben, dass bei konstantem Selbstversorgungsgrad an Lebensmitteln in Deutschland langfristig bis zu 4 Mio der knapp 12 Mio Hektar Ackerfläche für den Anbau nachwachsender Rohstoffe genutzt werden könnten. Gegenwärtig werden bundesweit auf knapp 2,3 Mio Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche nachwachsende Rohstoffe produziert.
Zur Nutzungskaskade "Ernährungssicherung vor stofflicher vor energetischer Nutzung von Biomasse" hat sich auch die Landesregierung in Brandenburg bekannt. Die Potenzialermittlung in der Biomassestrategie des Landes Brandenburg beruht daher auf einer weitgehenden Selbstversorgung der Region Berlin/Brandenburg mit Lebens- und Futtermitteln. Für den Anbau nachwachsender Rohstoffe können demnach bis zu 30 Prozent des Ackerlandes in Brandenburg genutzt werden. Das entspricht einer ähnlichen Größenordnung, die für Deutschland ausgewiesen wurde.
Der Anbau von Energiepflanzen ist maßgeblich von den geltenden Förderbe- dingungen abhängig und kann dadurch auch reguliert werden. Sowohl die Ausgestaltung als auch die Höhe der Förderung von Strom aus Biomasse werden regelmäßig in Erfahrungsberichten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit dem Ziel ausgewertet, die Förderung den aktuellen Rahmen- bedingungen anzupassen. Gleichzeitig wird bundesweit in Monitoringberichten erfasst, wie sich der Energiepflanzenanbau auf Umweltgüter und ländliche Entwicklung auswirkt.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Günter Hälsig Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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