Sehr geehrter Herr Ebeling,
nach Einschätzung der Landesregierung ist die Ausweisung von 2 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete durchaus realistisch und genügt damit den energiepolitischen Zielen der Energiestrategie 2030.
Bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten berücksichtigen die Regio- nalen Planungsgemeinschaften bereits die artenschutz- und naturschutz- rechtlichen Vorgaben (FFH-Gebiete, NSG, Biosphärenreservate, Tier- ökologische Abstandskriterien, etc.), die einschlägigen Gerichtsurteile ("der Windenergie muss substantiell Raum gegeben werden") und die Abstands- kriterien zur Wohnbebauung. Hinsichtlich der Speicherbarkeit des naturgemäß fluktuierenden Windstroms gibt es in Brandenburg erste Projekte. Hier sollen vor allem das Hybridkraftwerk in Prenzlau, die Power-to-Gas Anlage in Falkenhagen und eine stationäre Großbatterie in Feldheim genannt werden.
Beim Ausbau der Windenergie im Offshore Bereich sind die ersten Windparks - z.B. Alpha Ventus und Bard 1 - bereits realisiert bzw. in der Realisierungs- phase. Hierbei gab es jedoch viele Lerneffekte, die in weitere Offshore-Projekte einfließen müssen. Neben technischen Aspekten - Offshore Anlagen müssen aufgrund ihrer schlechten Erreichbarkeit viel zuverlässiger sein als Onshore Anlagen – gilt es die Probleme des Netzanschlusses und hoher spezifischer Investitionskosten zu lösen.
Es bleibt abzuwarten, ob die ambitionierten Ziele des Bundes - bis 2020 sollen bereits 10 Gigawatt, bis 2030 sogar 25 Gigawatt installierte Leistung errichtet sein - erreicht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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