Sehr geehrter Herr Muller,
Die Strompreise werden im Wesentlichen von den Kostenpositionen Steuern und Abgaben, Kosten für die Strombeschaffung und den Vertrieb sowie den Netzentgelten bestimmt. Die Kosten für den Netzausbau sind Bestandteil der Netzentgelte, die der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegen. Die Bundesnetzagentur prüft u.a. die von den Netzbetreibern ermittelten Kosten des Netzausbaus gemäß den geltenden rechtlichen Vorschriften. Wesentliche Vorschriften sind die Stromnetzentgeltverordnung und die Anreizregulierungsverordnung. Der Netzausbau finanziert sich damit direkt über die Strompreise.
Eine gesonderte Umlage von Netzausbaukosten auf die Strompreise beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem erforderlichen Netzausbau zur Netzanbindung von Offshore-Windkraftanlagen einzuführen. Danach ist eine Umlage von maximal 0,25 ct/kWh auf die Netzentgelte vorgesehen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/10754) befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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