Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Martin Müller am 23. Oktober 2012
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Windenergie

Brandgefahr im Wald

Hallo.

Mich interessiert das Thema Brandgefahr bei Windkraftanlagen im Wald. Wie ist die Gefahr einzuschätzen? Mfg

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Antwort
am 21. Dezember 2012

Sehr geehrter Herr Muller,

die Waldbrandkontrolle der brandenburgischen Wälder erfolgt durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg (untere Forstbehörde) bei ausgerufenen Waldbrandwarnstufen mit Hilfe eines kameragestützten Überwachungs- systems: Dabei suchen Kameras den Wald nach Rauchentwicklung ab. Der Bau einer Windenergieanlage (WEA) kann der Kamera den Blick verstellen. Insbesondere die Rotorbewegungen erschweren die Überwachung, da sie die Sicht beeinträchtigen. Deshalb wird gegenwärtig an einer Verbesserung der Überwachungssoftware gearbeitet. Dies bietet eine verbesserte Chance, durch die Rotorbewegung hindurchzusehen und die kurzen Abstände zu erfassen, in denen kein Rotorblatt die Sicht versperrt.

Durch die zunehmende Anlagenhöhe sind bereits erste Bauvorhaben bekannt, bei denen aufgrund des großen Abstands zwischen Baumwipfeln und der Unterkante der Rotorblätter die Waldbrandüberwachungskamera genügend Raum hatte, um ohne Beeinträchtigung über den Wald blicken zu können. Der Trend nach höheren Anlagen wird anhalten und sich dieses Problem somit entschärfen bzw. erledigen. Der Anlagenbetreiber kann im Genehmigungsverfahren verpflichtet werden, die Kosten für die Aufstellung und den Betrieb weiterer Kameras zu finanzieren, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Überwachung absehbar ist. Dadurch werden die toten Winkel abgedeckt.

Im Genehmigungsverfahren wird von der unteren Forstbehörde darüber hinaus gefordert, dass WEA im Wald mit automatischen Löscheinrichtungen versehen werden, um im Havariefall einen Kanzelbrand frühzeitig zu bekämpfen. Sollte es dennoch zu einem Brandfall kommen, können brennende WEA nach Auskunft der Feuerwehr aufgrund der Bauhöhe und der Spezifikation als Hochspannungsanlage nicht gelöscht werden. Sie können nur unter Kontrolle ausbrennen.

Nach Auskunft des Ministeriums des Innern/Feuerwehr spielen im Brand- geschehen des Landes brennende WEA allerdings keine Rolle. Derzeit er- arbeitet die Landesregierung einen Leitfaden, in dem alle relevanten Infor- mationen für die Errichtung von WEA im Wald zusammengefasst werden. Der Landtag des Landes Brandenburg hat sich im Rahmen folgender kleiner Anfragen mit dieser Thematik befasst: Kleine Anfrage Nr. 1874 (http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_480...) Kleine Anfrage Nr. 2011 (http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_540...) Kleine Anfrage Nr. 2146 (http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_560...)

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Korth Referatsleiterin Wald und Forstwirtschaft Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg