Sehr geehrte Frau Schulz,
die aktuelle Energiestrategie des Landes sieht vor, den Anteil der Erneuer- baren Energien (EE) am Primärenergieverbrauch in Brandenburg bis zum Jahr 2030 auf mindestens 32 % zu steigern. Der Anteil der Windenergie an den EE soll 2030 ca. 50% beitragen. Dies entspricht einer installierten Leitung von rund 10.500 MW mit ca. 3.500 Anlagen im Jahr 2030. Der aktuelle Ausbau- stand der Windenergie beträgt 4.626 MW mit 3.065 Anlagen (Stand 06.09.2012, Quelle 50Hertz).
Die Leistungsfähigkeit neuer und moderner Windenergieanlagen wächst ständig, alte Anlagen werden schrittweise durch diese Anlagentypen ersetzt. Für die Zielerreichung der Energiestrategie 2030 wird deshalb davon ausge- gangen, dass sich die Zahl der Anlagen bis 2030 gegenüber dem aktuellen Ausbaustand nur unwesentlich erhöhen muss.
Neue Anlagen benötigen aufgrund der größeren Rotorblätter untereinander größere Abstände. Die steigende Effektivität der Anlagen gleicht das jedoch aus, so dass der spezifische Flächenbedarf sinkt (Verhältnis Fläche zu Strom- erzeugung). Eine Verdreifachung der Stromproduktion bedingt also nur das Eineinhalbfache der bereitzustellenden Gebietsfläche für Windenergieanlagen.
Auf dem Gebiet der EE ist derzeit die Windenergie gemeinsam mit der ener- getischen Nutzung der Biomasse die führende, weil effizienteste Technologie. Sie sichert hohe Energieerträge bei vergleichweiser hoher Wirtschaftlichkeit und geringer Flächeninanspruchnahme. Dies bestätigen Potentialanalysen des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV). Das Land Brandenburg befürwortet deswegen seit Jahren den Vorrang für die Windenergie und wird auch in Zukunft bestrebt sein, den landesweiten Ausbau dieser Technologie voranzutreiben, um das Ziel eines weitgehend vollständi- gen Umstiegs der Energieproduktion auf regenerative Energieträger zu erreichen. Um die in der Energiestrategie 2030 definierten Ziele zu erreichen, wird der Flächenbedarf für Windenergieanlagen (WEA) auf ca. 2% der Landesfläche steigen müssen. Nach Einschätzung der Landesregierung ist dies auch realisierbar.
Bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten berücksichtigen die Regio- nalen Planungsgemeinschaften selbstverständlich die artenschutz- und naturschutzrechtlichen Vorgaben, die einschlägigen Gerichtsurteile und die Abstandskriterien zur Wohnbebauung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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