Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Aman Küksal am 07. März 2013
9811 Leser · 4 Stimmen (-1 / +3) · 0 Kommentare

Tagebau und CSS

Wasserqualität

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe kürzlich gehört, dass die Wasserqualität in Berlin und Brandenburg immer besser wird. Es wurde sogar schon berichtet, dass man in Berlin in ein paar Jahren bedenkenlos baden kann.

Stimmt das oder geht von der „Verockerung der Spree“ eine gesundheitliche Gefahr für den Menschen aus?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort
am 02. Mai 2013

Sehr geehrter Herr Küksal,

eine gesundheitliche Gefahr für den Menschen durch eine Verockerung der Spree ist nicht gegeben. Dabei wird der direkte Hautkontakt mit dem Wasser beim Baden in solchen Gewässern betrachtet sowie die Aufnahme von Trinkwasser, das evtl. durch "verockertes Spreewasser" beeinflusst sein kann. Im Übrigen besteht in Berlin aus Sicherheitsgründen (Bundeswasserstraße) ein Badeverbot in der Spree und nicht aufgrund der Wasserqualität.

Zum Baden: In Brandenburg gibt es ausgewiesene Badestellen, die direkt von Spreewasser beeinflusst werden, in denen bedenkenlos gebadet werden kann. Diese Badestellen werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort regelmäßig überwacht und hinsichtlich der Wasserqualität beurteilt. Hinweise zur Badegewässerqualität erhalten Sie über die Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: http://www.mugv.brandenburg.de/badestellen

Zum Trinkwasser: Eisenocker stellt für die Trinkwasseraufbereitung kein Problem dar, da er als eine unlösliche Verbindung vorliegt und abgesetzt/gefiltert werden kann. Für ggf. rückgelöstes Eisen stehen bei den Wasserversorgern etablierte Aufbereitungsverfahren zur Enteisenung zur Verfügung. Der Wasserversorger hat sicherzustellen, dass nur Trinkwasser an Verbraucher abgegeben wird, welches den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht. Die Gesundheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind auch zur Überwachung des Trinkwassers verpflichtet. Es werden die Wasser- versorgungsanlagen vor Ort kontrolliert und Wasseruntersuchungen veranlasst. Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie als Verbraucher mindestens jährlich durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Trinkwasser- qualität zu informieren.

Weitere Informationen des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu den bergbaubedingten Wirkungen auf den Wasserhaushalt in Brandenburg finden Sie hier: http://www.mugv.brandenburg.de/info/bergbaufolgen_spree

Informationen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.lmbv.de/index.php/loesungen-fuer-saubere-spree...

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Remde Abteilungsleiter Verbraucherschutz Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz